Landtagsrede: Religiöse Symbole im öffentlichen Dienst

Dr. Wolfgang Gedeon in seiner Landtagsrede vom 3. Mai 2017 (32. Sitzung) über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst bzw. in öffentlichen Gebäuden, bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Generell bestehen drei Möglichkeiten:
1) Man verbietet alle religiösen Symbole
2) Man erlaubt alle religiösen Symbole
3) Man erlaubt nur manche religiösen Symbole – nämlich die, die ein Bekenntnis zu UNSERER Kultur sind.

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