Sonderbehandlung für Zentralratsvorsitzenden

Wie auf dieser Website mitgeteilt, habe ich gegen den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden, Herrn Dr. Josef Schuster, Klage erhoben, weil er mich als „Holocaustleugner“ bezeichnet hat und nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Diese Klage ist heute (16.1.2018) vom Landgericht Berlin in erster Instanz abgewiesen worden. Wenn Herr Schuster meine Schriften als Holocaust-leugnend empfinde und dies äußere, sei dies eine Meinung, die – unabhängig von einer gerichtlich inhaltlichen Würdigung – durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

Das Urteil erstaunt. Hat doch gerade die zionistische Seite dafür gesorgt, dass es beim Thema Holocaust ausschließlich um die Akzeptanz von Tatsachenfeststellungen gehe und das Recht auf freie Meinungsäußerung hier keine Rolle spiele. Wenn nun das Berliner Landgericht im Fall des Herrn Schuster den Vorwurf der Holocaustleugnung als freie Meinungsäußerung betrachtet und damit jeder jeden – unabhängig davon, ob es stimmt oder nicht – der Holocaustleugnung bezichtigen kann, hätte dies erhebliche Konsequenzen für die gesamte Rechtsprechung. Denn wenn der Begriff Holocaustleugnung zivilrechtlich als Fakten-unabhängig beurteilt wird, muss dies auch für die Anwendung des gesamten Paragraphen 130 gelten, d.h. jeder dürfte dann unabhängig von der Faktenlage zum Thema Holocaust eine eigene Meinung haben und äußern dürfen, ohne in irgendeiner Weise strafrechtlich belangt werden zu können.
Schreckt man aber vor dieser Konsequenz zurück, dann stellt die Entscheidung des Berliner Landgerichts eine Sonderbehandlung des Zentralratsvorsitzenden Schuster dar, und die Frage steht im Raum: Wieweit beeinflusst der Zionismus unsere Justiz? Wieweit ist diese noch demokratisch frei und unabhängig?

Ich werde die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und dann entscheiden, ob ich Berufung einlege oder nicht.

Dr. Wolfgang Gedeon, MdL

P.S.:

Das Thema ist von großer allgemeiner Bedeutung. Ich empfehle deshalb jedem, meine Bücher zu lesen und sich ein eigenes Urteil zu bilden. Sie können auf dieser Website direkt bestellt werden (Grüner Kommunismus, Trilogie Bd. 1, Trilogie Bd. 2, Trilogie Bd. 3; s. a. Leiste mit Bestell-links ganz rechts)

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3 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Dr. Gedeon,

    Es war nicht anders zu erwarten.

    Der 130ger muss weg. Dieser Paragraph wird mittlerweile sogar dazu benutzt um die Opfer der Weinsteins und Eppsteins zu terrorisieren und zum Schweigen zu bringen…und schlimmeres.

    Ist man Antisemit wenn man fordert das auch jüdische Verbrecher zur Verantwortung zu ziehen sind?

    Mittlerweile habe ich den Unterschied zwischen Hetze und Meinungsfreiheit begriffen:

    Meinungsfreiheit ist das was die „Elite“ hören will.

    Hetze ist das was die „Elite“ nicht hören will.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sebastian-Maximilian Knoth

  2. Wenn es wieder mal eines Beweises bedurft hätte, wer in diesem Lande das Sagen hat und für den das Recht von heute wie damals willfährigen Vollstreckern hemmungslos gebeugt wird…….

  3. Sehr geehrter Herr Gedeon,

    bleiben Sie an dem Fall dran. Das geht nicht, was das Landgericht Berlin entschieden hat.

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