Warum ich den Zentralrat der Juden verklagen muss

Dr. Wolfgang Gedeon, 9.1. 2018

Warum ich den Zentralrat der Juden verklagen muss

Der Präsident des Zentralrates der Juden, Dr. Josef Schuster, bezichtigt mich der „Holocaustleugnung“ – ein Vorwurf, den er nicht belegen kann, weil es dafür keinerlei tatsächliche Grundlage gibt. Das ist eine Diffamierung meiner Person, und dies umso mehr, als „Holocaustleugnung“ in Deutschland bekanntlich einen Straftatbestand darstellt. Anstatt nun die von mir geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, haben seine Anwälte ein Konstrukt von über 200 Seiten vorgelegt, also quasi ein ganzes Buch geschrieben: Man könne aus meinen Büchern „zwischen den Zeilen“ und unausgesprochen eine gewisse Relativierung und damit Leugnung des Holocaust herauslesen, meinen sie – was man freilich eher als Kaffeesatz-Lesen denn als seriöse juristische Argumentation bezeichnen muss. Nach dem Vorwurf des sog. sekundären Antisemitismus soll jetzt wohl der Begriff einer „sekundären Holocaustleugnung“ eingeführt werden, mit dem man künftig auch gegen Personen vorgehen will, die mit einer Holocaustleugnung überhaupt nichts am Hut haben.

Zur Vorgeschichte: Ende Mai 2016 starteten Pressevertreter eine Medienkampagne gegen mich, die mir „Antisemitismus“ vorwarfen. Da kein seriöser Gutachter solchen, nämlich Hass gegen Juden, in meinen Büchern finden konnte, kamen sie mit dem Begriff „sekundärer Antisemitismus“ daher – einem sehr schwammigen Begriff. Je nach Definition wäre schon die Erwähnung des Leids der deutschen Bevölkerung „sekundärer Antisemitismus“. Könnte dadurch doch das Leid der Juden während des Zweiten Weltkrieges nicht mehr „ausreichend“ gewürdigt und zudem die Opfer- und Täterrolle vertauscht werden. So wird „sekundärer Antisemitismus“ zum ideologischen Kampfbegriff, mit dem man das Volk einschüchtern und die rechte Opposition platt machen will.

Josef Schuster bezeichnet mich ohne faktische Grundlage als „Holocaust-Leugner“. Gegen diese Bezeichnung, z. B. in verschiedenen Zeitungen, bin ich bereits mehrfach erfolgreich auf dem Rechtsweg vorgegangen. In jedem Fall konnten meine Anwälte bislang durch Gutachten und anderes nachweisen, dass ich den Holocaust nicht leugne, sondern als schweres Verbrechen verurteile. Herr Schuster relativierte zwar seinen Vorwurf: Dieser sei nur in einem bestimmten Zusammenhang mit der AfD zu sehen, den er der zitierenden Zeitung nachgereicht habe. Diese habe ihn in einem Nachtrag veröffentlicht. Auch würde er den Vorwurf nicht wiederholen. Angesichts der strafrechtlichen Bedeutung des gemachten Vorwurfs genügt das freilich nicht, weshalb ich auf einer expliziten Unterlassungserklärung bestehe. Nachdem Herr Schuster diese verweigert, muss ich ihn vor Gericht verklagen – bedauerlich, zumal er auch noch ärztlicher Kollege ist!

Falschdarstellungen und Hetze

Im Juni und Juli letzten Jahres war der Höhepunkt der Medienkampagne gegen mich, mit jeder Menge Falschdarstellungen, Hetze usw. Auch nach 1 ½ Jahren werde ich immer wieder, mitunter täglich, in diversen Presseartikeln attackiert. Ich möchte deshalb noch einmal auf die beiden häufigsten Kalauer eingehen, die Medien wie FAZ und Co. nicht müde werden vorzutragen:

  1. Ich würde das Judentum als „inneren Feind“ des christlichen Abendlandes sehen und ihm unterstellen, an einer „Versklavung der Menschheit im messianischen Reich der Juden“ zu arbeiten. Das habe ich nie gesagt! Richtig lautet der Satz: „Wie der Islam der äußere Feind, so waren die talmudischen Ghetto-Juden der innere Feind des christlichen Abendlandes.“ Es geht also um die Beschreibung einer historischen Tatsache: dass Juden und Christen sich in der Vergangenheit vielfach feindlich gegenüberstanden! Wer bitteschön möchte das leugnen? Also weder ein Wunsch noch ein Aufruf zur Feindschaft! Deshalb zitieren die Zeitungen meist nicht den ganzen Satz, sondern nur einzelne Wörter, oder sie vertauschen die Vergangenheitsform („waren“) mit der Gegenwartsform.Was die „Versklavung anlangt, so habe ich wörtlich aus dem Talmud zitiert, der im Mittelalter und der frühen Neuzeit im Gegensatz zu heute von den meisten Juden als verbindlich angesehen wurde: „Wenn der Messias kommt, werden alle Sklaven der Juden“ (Erubin 43b; z.B. Babylonischer Talmud, Übersetzung von Lazarus Goldschmidt, Jüdischer Verlag; Neuauflage 2002: ISBN 3-633-54200-0) – also ein Talmudzitat, von mir auch zeitlich relativiert! Nirgendwo unterstelle ich, und schon gar nicht pauschalisierend, dass „die“ Juden heute an der Versklavung der Menschheit arbeiten würden. Dass es einzelne (!) jüdische und auch nichtjüdische (!)  Zionisten gibt, die solche Pläne haben, steht auf einem anderen Blatt. Mit konstruierten Antisemitismus-Vorwürfen will man so berechtigte und notwendige Kritik am Treiben solcher Elemente unterdrücken.
  2. Dass ich die politischen Positionen Horst Mahlers ablehne, geht aus allen meinen Schriften und insbesondere aus meinem Buch „Der grüne Kommunismus und die Diktatur der Minderheiten“ (S.38) hervor. Dennoch unterstellt man mir Sympathie zu dessen Positionen, weil ich ihn als „Dissidenten“ bezeichne. Doch dieser Begriff stellt, wie aus allen einschlägigen Lexika ersichtlich, lediglich formal fest, dass ein Einzelner in fundamentalem Gegensatz zu seiner Gesellschaft steht; ohne eine inhaltliche Wertung! Mitnichten bedeutet er eine inhaltliche Aufwertung.Als Linksterrorist der RAF saß Mahler wegen Bankraubs und Gefangenenbefreiung ca. neun Jahre im Gefängnis. Vor Gericht wurde er damals u.a. vom späteren SPD-Kanzler Gerhard Schröder verteidigt. Als Rechtsextremist bekam er später wegen „Volksverhetzung“ durch Holocaustleugnung allein bis 2009 insgesamt zwölf Jahre Freiheitsstrafe. Es ist grotesk, mir irgendwelches Verständnis für Mahlers Straftaten zu unterstellen. Es ist aber auch höchst fragwürdig, jemanden wegen seiner nationalsozialistischen Gesinnung länger einzusperren als für linksextremistische Straftaten. Das nennt man Gesinnungsjustiz, und diese Kritik kommt aus allen Richtungen, sogar von Holocaustforschern und ehemaligen Verfassungsrichtern!

Kommt es auf die Wahrnehmung an und darauf, wer etwas sagt?

Es ist an der Zeit, eine umfassende gesellschaftliche Diskussion zu führen, ob und in welchem Maß „Meinungsverbrechen“ zu bestrafen sind. Stattdessen hat das Bundeskabinett in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl hinter verschlossenen Türen eine „neue“ (erweiterte) Definition im Sinn des „sekundären“ Antisemitismus beschlossen: Künftig soll auch der Staat Israel, „der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird“ (Deutschlandfunk, 23.09.17[1]), nicht mehr Ziel von wahrgenommenem Hass sein dürfen. Um als Antisemit zu gelten, spiele es auch keine Rolle mehr, ob man jemanden oder etwas hasst. Es genügt, wenn Kritik an Juden oder am Staat Israel als Hass wahrgenommen werden kann.

Zweifelhafte „Experten“ behaupten schon lange, Antizionismus sei nur verklausulierter Antisemitismus und demnach auch eine Form des Rassismus bzw. Hasses gegen Juden. Nun hat aber die UN-Vollversammlung am 10. November 1975 in ihrer Resolution 3379 den Zionismus selbst für eine rassistische Ideologie erklärt[2]. Auch wenn auf massiven Druck der USA hin diese Resolution 16 Jahre später wieder aufgehoben wurde, bleibt festzuhalten: Der „Zionismus“ selbst wird immer wieder von weiten Teilen der Weltbevölkerung als Rassismus wahrgenommen.

Auch in der israelischen Knesset sind laut Bundeszentrale für politische Bildung „zionistische“ wie „antizionistische“ Parteien vertreten.[3] Wenn Antizionismus moderner Antisemitismus wäre, säßen  also jede Menge Antisemiten in der Knesset. Das Beispiel zeigt, wie absurd die Gleichsetzung von Antizionismus und Antisemitismus tatsächlich ist.

Nun sagen die Zionisten, es käme nicht darauf an, was gesagt werde, sondern welche Einstellung dahinter stünde. Entscheidend wäre demnach, wer etwas sage – und das geht aus rechtlichen Gründen (Gleichheitsprinzip!) eigentlich gar nicht. Die Ausweitung des Antisemitismusbegriffs („sekundärer“ Antisemitismus) und der rabulistische von den Schuster-Anwälten betriebene Versuch, jetzt auch noch eine „sekundäre Holocaustleugnung“ zu kreieren und mich deren zu bezichtigen, stellt einen nicht überbietbaren Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit unserer Gesellschaft und deren demokratische Grundrechte dar. Dies darf kein ernsthafter Demokrat hinnehmen! Deshalb führe ich die juristische Auseinandersetzung mit Josef Schuster, dem Präsidenten des Zentralrates der Juden.

Die erste Verhandlung war für 17. Oktober 2017 angesetzt. Sie wurde wegen Ausfalls eines Richters auf 16. Januar verschoben. Wir werden über den Verlauf berichten.

 

[1]                    http://www.deutschlandfunk.de/neue-antisemitismus-definition-bemerkenswertes-politisches.720.de.html?dram:article_id=396552

[2]                    https://de.wikipedia.org/wiki/Resolution_3379_der_UN-Generalversammlung

[3]                    http://www.bpb.de/internationales/asien/israel/45108/staat-und-religion

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3 Kommentare

  1. „sekundäre Holocaustleugnung“ … Sekundärer Antisemitismus … (indirekte Leugnung des Holocaust … der Brüller »der unbefangene Durchschnittsleser, auf den abzustellen ist« (was die Gedankenpolizei vorgibt zudenken, dass aus „Sicht eines verständigen Zuhörers“ dieser „eingebildete Dritte“ zwischen den Zeilen zu hören habe)

    # Textpassage aus der Sicht eines verständigen Durchschnittslesers zu verstehen sei
    # wie sie von einem verständigen, unvoreingenommenen Durchschnittsleser oder -hörer aufgefasst werden

    Auch indirekte Leugnung des Holocaust kann strafbar sein
    -https://www.rbh-recht.de/auch-indirekte-leugnung-des-holocaust-kann-strafbar-sein/
    „Sicht eines verständigen Zuhörers“

    Wenn das so weiter geht, wann wird das Glauben des Holocaust als Straftat bewertet?

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