Information zum Stand meines neuen Parteiausschlussverfahrens (PAV)

Wie schon mitgeteilt, hat der AfD-Bundesvorstand (BuVo) ein neues Parteiausschlussverfahren (PAV) gegen mich beantragt. Im Februar habe ich die entsprechende Antragsschrift bekommen. Gegenüber dem im letzten Jahr gescheiterten PAV werden aber keine neuen Sachverhalte vorgetragen. Das ist allein schon ein Rechtsgrund, das jetzige PAV sofort einzustellen!

„Antisemitismus“, „Rassismus“, „Verstöße gegen die FDGO“ – wieder nur Behauptungen, die nicht durch entsprechende Zitate von mir belegt werden. Im Übrigen gibt es qualifizierte wissenschaftliche Gutachten, die in meinen Büchern keinerlei Antisemitismus gefunden haben und die willkürliche Definitionserweiterung auf einen sog. sekundären Antisemitismus als rein ideologische Interpretation verurteilen. (Z.B. Prof. B. Streck.)

Die Definition von „Antisemitismus“, so auch die Antragsteller des BuVo, sei nicht unumstritten, was sie aber nicht davon abhält, selbst wild in der Gegend herum zu definieren: Ich würde die Juden als „Rasse“ betrachten, und das allein wäre schon Antisemitismus. Aber weder definiere ich die Juden als Rasse noch wäre ich Antisemit, wenn ich es täte. Denn diese Ansicht ist im Judentum selbst stark verbreitet. Schon die dort allgemein anerkannte Definition belegt das: „Jude ist, wer eine jüdische Mutter hat“ – und Mutter-Sein ist zunächst einmal eine biologische, keine kulturelle oder religiöse Beziehung. Deshalb werden in Israel bei Einbürgerungen umfangreiche genetische Tests durchgeführt. Mit denen stellt man bekanntlich nicht religiöse oder kulturelle, sondern biologische Eigenschaften fest!

Es geht Glaser und Gottschalk, den Autoren der Antragsschrift, und dem gesamten Bundesvorstand nicht um Klarheit und Wahrheit, sondern darum, mich mundtot zu machen – als Vertreter einer Meinung, die nicht der vom derzeitigen Bundesvorstand vertretenen Meinung entspricht. Das neue PAV gegen mich ist ein schwerer Angriff auf die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in der Partei. Das ist umso problematischer, als sich die AfD in wesentlichen Punkten dieser Auseinandersetzung programmatisch noch nicht festgelegt hat: Was ist Antisemitismus? Wer definiert das? Welche Rolle spielt der Zionismus? Gesteht die AfD Israel außenpolitisch eine Sonderrolle zu? usw. Es wird hier also bewusst mit Ordnungsmaßnahmen in die Meinungsbildung der Partei eingegriffen, um eine bestimmte Meinung durchzusetzen und eine andere auszuschalten, was explizit gegen die Satzung unsere Partei verstößt (Bundessatzung § 7 Abs. 6 Satz 3: „Ordnungsmaßnahmen dürfen nicht zum Zweck einer Einschränkung der innerparteilichen Meinungsbildung und Demokratie ergriffen werden.“)

Bislang war das Verfahren beim Landesschiedsgericht Baden-Württemberg anhängig. Diesem hat das Bundesschiedsgericht jetzt aus formalen Gründen das Verfahren entzogen und stattdessen das Landesschiedsgericht Berlin damit beauftragt. Die Begründung hierfür ist fragwürdig, so dass ich Widerspruch eingelegt habe. Das Bundesschiedsgericht will freilich keinen Widerspruch zulassen! Nachdem mein letztes Parteiausschlussverfahren in Baden-Württemberg gescheitert ist, sucht man jetzt offensichtlich so lange herum, bis man ein Schiedsgericht gefunden hat, das eine dem derzeitigen Bundesvorstand genehme Entscheidung trifft.

Zusammenfassung:

1. Gegenüber dem im letzten Jahr gescheiterten PAV werden keine neuen Sachverhalte vorgetragen, weshalb einem neu eröffneten PAV schon deswegen die Rechtsgrundlage fehlt.

2. Es gibt qualifizierte wissenschaftliche Gutachten, die in meinen Büchern keinerlei Antisemitismus gefunden haben.

3. Der BuVo versucht erneut durch ein PAV mit Ordnungsmaßnahmen in die Meinungsbildung der Partei einzugreifen, was einen schweren Verstoß gegen die Bundessatzung (§ 7 Abs. 6 Satz 3) darstellt.

Das neu eröffnete PAV gegen mich ist umgehend einzustellen!

Dr. Wolfgang Gedeon, MdL – Stuttgart 27.4.2019

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