Verfassungsschutz-Beobachtung?

 

Manche behaupten, insbesondere Jörg Meuthen, die AfD würde mit mir ein Fall für den Verfassungsschutz . Das ist ziemlich abwegig, denn keine meiner Schriften ist extremistisch, keine in irgendeiner Weise gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet – im Gegenteil!

Die Staatsanwaltschaft in Konstanz hat bestätigt, dass es keinen Anlass für Ermittlungen gegeben habe, und das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht laut Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung  keine rechtliche Grundlage für eine Beobachtung durch die Behörde. Dementsprechend ist es absurd zu unterstellen, dass wegen mir irgend jemand anderes aus der AfD oder gar die Gesamtheit der Mitglieder jetzt überwacht würden!

Verschiedene Oppositionspolitiker fordern, die AfD müsse vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das ist politische Hetze vom Schlimmsten. Noch schlimm er wird’s, wenn verschiedene AfD-Mitglieder dies zur Panikmache nutzen und mit solchen Einschüchterungen die eigene politischen Position durchzusetzen versuchen.

Sowohl Bundesverfassungsschutz, als auch die Verfassungsschützer diverser Bundesländer, haben mehrfach öffentlich klargestellt: Es gibt keinen Anlass, die AfD zu beobachten. Wohl würden einzelne Personen beobachtet, dies träfe aber auch für andere Parteien im Einzelfall zu.