Stellungnahme zum Interview des Südkuriers vom 10. Juni 2019 mit Frau Wehinger

Im Interview mit der grünen Abgeordneten Wehinger am 10.6. kommt Gudrun Trautmann vom Südkurier wieder mit der alten Leier, ich wäre nicht genügend präsent im Wahlkreis (https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/steisslingen/Dorothea-Wehinger-oder-warum-die-Politik-kein-Grund-fuer-schlechte-Laune-ist;art372460,10177078). In der Tat überlasse ich kommunalpolitische Routineauftritte Herrn Keck und Frau Wehinger, die das gerne machen und wahrscheinlich auch besser können als ich. Die

Israel-Resolution zum Landesparteitag der AfD BW Juni 2019

Der LPT möge beschließen: Wie jeder andere Staat ist auch Deutschland den eigenen politischen Interessen verpflichtet. Es ist Aufgabe und Pflicht seiner Politiker, diese Interessen zum Wohl seines Volkes umzusetzen. Bei Interessenskonflikten mit anderen Staaten haben in jedem Fall die eigenen Interessen den Vorrang. Dieser politische Grundsatz hat auch im

Information zum Stand meines neuen Parteiausschlussverfahrens (PAV)

Wie schon mitgeteilt, hat der AfD-Bundesvorstand (BuVo) ein neues Parteiausschlussverfahren (PAV) gegen mich beantragt. Im Februar habe ich die entsprechende Antragsschrift bekommen. Gegenüber dem im letzten Jahr gescheiterten PAV werden aber keine neuen Sachverhalte vorgetragen. Das ist allein schon ein Rechtsgrund, das jetzige PAV sofort einzustellen! „Antisemitismus“, „Rassismus“, „Verstöße gegen die

Video „Gedeon aktuell“: Münchner Sicherheitskonferenz

Der neue Beitrag unseres Wochenkommentars aus Stuttgart „Gedeon aktuell“.
Heute geht es um die Münchner Sicherheitskonferenz vom 15.- 17. 2. 2019.
Sind wir Partner oder Vasallen der USA, müssen wir neue Bündnisse mit China oder Russland anstreben, ist Angela Merkel glaubwürdig,…? – Hören Sie dazu die Analyse Dr. Gedeons.

Pressemitteilung zum Urteil bzgl. einer einstweiligen Anordnung im Rechtsstreit Gedeon/Räpple gegen Aras/Landtag

Das Landesverfassungsgericht Baden-Württemberg hat heute einen Beschluss gefasst, dass der Ausschluss von Stefan Räpple und mir für drei Sitzungen des Landtags rechtmäßig war. Unsere Klage auf einstweilige Anordnung wurde abgewiesen. Auf juristische Details des Urteils werde ich morgen, 22. 1., in der Pressekonferenz um 14.00 Uhr im Landtag genauer eingehen. Vorab eine politische Würdigung des Urteils: