Wie der AfD-Bundesvorstand die Schiedsgerichte missbraucht

Meine Eingabe an das Bundesschiedsgericht im Parteiausschlussverfahren gegen mich.

Es geht hier um die Frage, wie programmatisch offene Bereiche zu behandeln sind, in denen die Partei, also ihr Bundesparteitag, noch keine programmatische Entscheidung getroffen hat. Hier muss die Diskussion in der Partei explizit offen gehalten werden.

Im vorliegenden Fall geht es um die Themen Antisemitismus und Israel sowie Rassismus und Kolonialismus, wo der Bundesvorstand unkritisch die demagogischen und bewusst verzerrenden Definitionen des politischne Gegners übernimmt.

Was die Bundesvorstand hier insgesamt gegen mich inszeniert, ist also ein ziemlich verlogenes Spiel. Nirgendwo werden Verstöße gegen das Programm konkret aufgezeigt. Stattdessen versucht man, neue programmatische Positionen über Schiedsgerichte einzubringen.

Presseerklärung zu meiner Teilnahme an einer Diskussionsrunde in Berlin

Am 14. Januar habe ich in Berlin an einer inoffiziellen Diskussionsrunde (geschlossene Gesellschaft!) teilgenommen. Zuvor hatte mich Herr Hans-Ulrich Pieper als Referent zu einem der von ihm veranstalteten sogenannten Dienstagsgespräche eingeladen. Nachdem schon im Vorfeld der Planung dieser Veranstaltung die Antifa Aktionen ankündigte und laut Veranstalter die Sicherheit nicht ausreichend

Pressemitteilung: Parteiausschlussverfahren abgewiesen

Das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein hat heute das Parteiausschlussverfahren des Bundesvorstands gegen mich abgewiesen. Anbei die Originalpresserklärung des Landesschiedsgerichts. Für weitere Informationen verweise ich auf mein Buch „Ich, die AfD und der Antisemitismus – Populismus oder Mut zur Wahrheit?“ sowie auf meine Netzseite https://www.wolfgang-gedeon.de, auf der sich auch aktuelle Stellungnahmen zu den

Information zum Stand meines neuen Parteiausschlussverfahrens (PAV)

Wie schon mitgeteilt, hat der AfD-Bundesvorstand (BuVo) ein neues Parteiausschlussverfahren (PAV) gegen mich beantragt. Im Februar habe ich die entsprechende Antragsschrift bekommen. Gegenüber dem im letzten Jahr gescheiterten PAV werden aber keine neuen Sachverhalte vorgetragen. Das ist allein schon ein Rechtsgrund, das jetzige PAV sofort einzustellen! „Antisemitismus“, „Rassismus“, „Verstöße gegen die