Dr. Wolfgang Gedeon in seiner Landtagsrede vom 3. Mai 2017 (32. Sitzung) über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst bzw. in öffentlichen Gebäuden, bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Generell bestehen drei Möglichkeiten:
1) Man verbietet alle religiösen Symbole
2) Man erlaubt alle religiösen Symbole
3) Man erlaubt nur manche religiösen Symbole – nämlich die, die ein Bekenntnis zu UNSERER Kultur sind.