Parteiausschlussverfahren gegen mich vorerst gescheitert!

Liebe (Partei-)Freunde und geneigte Leser,

ich darf Ihnen hiermit das Urteil des Landesschiedsgerichts in dem gegen mich angestrengten Parteiausschlussverfahren mitteilen:

Der Antrag des Landesvorstandes Baden-Württemberg, mich aus der Partei auszuschließen, wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Somit ist der Fall eindeutig zu meinen Gunsten entschieden worden und ich verbleibe in der AfD. Allerdings könnte der Landesvorstand bis Ende Januar noch Berufung beim Bundesschiedsgericht einlegen. Wir werden Euch/Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

Mit dieser erfreulichen Nachricht darf ich Euch/Ihnen allen auch noch ein gutes neues Jahr 2018 wünschen!

Dr. W. Gedeon, 8. 1. 2018

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