Am 16. Januar soll vor dem Landgericht Berlin mein Zivilverfahren gegen den Präsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster, stattfinden.
Dieser hatte mich einen „Holocaust-Leugner“ genannt, worauf ich eine Unterlassungsklage gegen ihn angestrengt habe, die nun verhandelt werden soll.
Im Gegensatz zu dem schwammigen, nicht klar definierten Begriff „Antisemit“, ist „Holocaust-Leugner“ ein strafrechtlich klar definierter Begriff und diese Leugnung auch strafrechtlich bewehrt.
Da ich den Massenmord an den Juden in keiner meiner Veröffentlichungen je geleugnet oder auch nur verharmlost habe und somit den Tatbestand der „Holocaust-Leugnung“ klarer Weise nicht erfülle, habe ich bereits mehrfach erfolgreich Unterlassungsklagen gegen Personen geführt, welche mich einen Holocaust-Leugner nannten.
Auch gegen Herrn Schuster habe ich daher eine Unterlassungsklage angestrengt, welch ursprünglich im Oktober 2017 verhandelt werden sollte, nun aber auf den 16. Januar 2918 verschoben wurde.
Näheres zu dem gesamten Sachverhalt in einem ausführlicheren Artikel in ein bis zwei Tagen.
Dr. W. Gedeon, 8.1.2018
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