Quelle: Landtag BW
Wie in diesem Video zu sehen ist, eskalierte die Situation im Landtag, weil der Abgeordnete Rülke (FDP) den AfD-Abgeordneten Räpple als Nazi diffamierte und dafür keinen Ordnungsruf von der Landtagspräsidentin erhielt, obwohl solch eine beleidigende Verunglimpfung eines anderen Abgeordneten allemal einen Ordnungsruf verdient hätte.
Zudem hatte Räpple zuvor, weil er die Jusos „rote Terroristen“ genannten hatte, einen Ordnungsruf erhalten (s. hier, Minute 6:26ff) – obgleich dieser Vergleich weit angemessener war, angesichts dessen, dass die Jusos den ungeborenen Kindern im Mutterleib jegliches Lebensrecht abgesprochen und die Möglichkeit der Tötung derselben ohne jegliche Indikation bis unmittelbar vor Geburt gefordert hatten; bedenkt man ferner die Nähe der Jusos zur geradewegs terroristischen Antifa, dann erscheint der Zwischenruf als durchaus angemessen und sachlich begründet.
Auch kritisierte Räpple damit ja nur eine politische Gruppe, griff aber niemand persönlich-individuell an, während Rülke ihn persönlich (und zudem besonders ehrabschneidend) diffamierte.
Rülke hätte also viel eher noch einen Ordnungsruf erhalten müssen. Die Landtagspräsidentin misst aber offenbar mit zweierlei Maß, wenn es um die Altparteien einerseits und die AfD andererseits geht!