Das Verfassungsgericht Baden-Württemberg weigerte sich heute, die Rolle eines Gutachters bei einer problematischen Rechtsfrage zu spielen, solange nicht auch ein tatsächlicher Streit zwischen den Parteien bestehe. Einen solchen Streit konnte es aber nicht erkennen, da der Fraktionsvorstand es unterließ, eine eigene, eindeutige Auffassung über den Fraktionsstatus Dr. Gedeons zu formulieren und stattdessen versuchte, die Entscheidung darüber einer anderen Instanz zu überlassen.
Das Gericht entschied daher nicht in der Sache und wies den Eilantrag als derzeit unzulässig ab. Es gab damit die Entscheidung wieder an die AfD-Fraktion zurück.