Über die Nakba-Ausstellung des Vereins „Flüchtlingskinder im Libanon“ in der Reutlinger Volkshochschule und die diesbezügliche Kritik durch den Antisemitismusbeauftragten der Landesregierung, Michael Blume.
Als „Nakba“ wird die gewaltsame Vertreibung der mindestens 700.000 palästinensischen Einwohner durch den 1948 gegründeten jüdischen Staat bezeichnet. Der Verein „Flüchtlingskinder im Libanon“ hat zu diesem Thema in der Volkshochschule Reutlingen eine Ausstellung organisiert, die vorher bereits an 175 anderen Orten der Welt gezeigt worden ist.
Für den Antisemitismusbeauftragten der Landesregierung, Michael Blume, war dies Anlass, diese Ausstellung unter der Rubrik „Israelfeindlicher Antisemitismus“ aufzuführen. Die Kuratoren der Ausstellung Ingrid Rumpf kritisierte dies (zu Recht!) und verlangte die Streichung der diesbezüglichen Ausführungen aus Blumes Bericht.
Herr Blume will das nun nicht „zusagen“ und kritisierte dabei ausdrücklich, dass die Kuratorin Rumpf im Rahmen ihrer Information des Landtags auch mich, den Landtagsabgeordneten Dr. Gedeon, In Kenntnis des Vorgangs gesetzt habe. Allen Ernstes wirft also der vom Landtag eingesetzte Antisemitismusbeauftragte einer Kuratorin vor, ihre Stellungnahme einem Landtagsabgeordneten mitgeteilt zu haben!
Es wäre legitim, wenn ein privater Verein einen zionistischen Lobbyisten in diesem Sinn agieren ließe. Es ist aber nicht legitim, wenn solche Lobby-Tätigkeit über den Landtag vom Staat finanziert wird. Es geht auch nicht, dass Herr Blume glaubt, sich als Antisemitismusbeauftragter der Regierung in alles und jedes einmischen und „vermeintliche“ Einseitigkeiten administrativ regeln zu können. Blumes Ausführungen zur Nakba-Ausstellung müssen umgehend aus seinem sog. Antisemitismus-Bericht entfernt werden, gegebenenfalls durch dienstliche Anweisung.
Schließlich muss festgestellt werden: Wenn ein vom Landtag eingesetzter Regierungsangestellter wie Herr Blume öffentlich kritisiert, dass die Nakba-Organisation mich als Landtagsabgeordneten über die entsprechende Situation informiert, ist dies nicht nur kritikwürdig, sondern ein dienstrechtlich relevantes Vergehen!
Herr Blume hat dafür zu sorgen, dass ausnahmslos keinem Abgeordneten des Landtags Berichte über seine, Blumes Tätigkeit bewusst vorenthalten werden. Andernfalls wäre seine Entlassung aus dem Regierungsdienst unabdingbar.
Dr. Wolfgang Gedeon MdL, 31.1.2020