Das Bundesschiedsgericht der AfD hat mir heute per Mail seinen Beschluss mitgeteilt, mich aus der AfD auszuschließen. Zweimal ist die Parteiführung mit diesbezüglichen Anträgen vor Landesschiedsgerichten in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gescheitert. Gemäß dem Motto der EU „so lange wählen zu lassen, bis das Ergebnis stimmt“ hat sie jetzt beim Bundesschiedsgericht zunächst einmal ihr Ziel erreicht.
Das vorliegende Urteil ist ein ausschließlich politisches, die rechtlichen Argumente sind vorgeschoben und oberflächlich – sozusagen Politik in juristischer Kostümierung. Das Bundesschiedsgericht erweist sich als zuverlässiger politischer Erfüllungsgehilfe des Bundesvorstands.
So setzt es sich erst einmal leichtfertig über rechtlich und satzungsmäßig bindende Verjährungsfristen hinweg, um dann in kaum glaublicher Weise neue programmatische Vorgaben zu entwickeln: Nicht nur, dass es die AfD zur „Verteidigerin eines christlich-jüdischen Abendlandes“ macht. Das BSG deklariert die Partei selbst explizit als „zionistische“ Partei! Wer sich also gegen die aggressiv-nationalistische Ideologie des Zionismus positioniert und sich – wie ich mich – als Antizionist versteht, hätte demnach keinen Platz in der AfD.
Das ist zwar dankenswert offen, hat aber nichts mehr mit dem Programm der AfD zu tun. Das BSG versucht sich nun mit folgendem Trick aus der Patsche zu helfen: Auch wenn dies alles im Programm so nicht festgehalten sei, würde es diesem doch nicht widersprechen und weiterführende Stellungnahmen von Gauland, Meuthen und der Bundestagsfraktion würden dann quasi programmatischen Standard bekommen: Wenn Meuthen sagt, die AfD sei eine durch und durch pro-jüdische und pro-israelische Partei und Gauland dazu aufruft, im Ernstfall für Israel zu kämpfen und zu sterben, dann sei das eben jetzt programmatischer Standard der AfD, und wer den nicht akzeptiere, möchte sich bitte eine andere Partei suchen!
Nun bin ich von Anfang an (April 2013) in dieser Partei und weiß, dass dies nie der Standard der AfD war. Ich erinnere mich, dass sich auch Meuthen noch 2014 zum Beispiel für eine neutrale Position der AfD im Nahostkonflikt (weder für Israel, noch für die Palästinenser) mir gegenüber ausgesprochen hat. Tatsächlich habe also nicht ich meine Position geändert, sondern es hat in der Partei quasi ein programmatischer Putsch stattgefunden. Diverse jetzt im Bundesvorstand und in verschiedenen Landesvorständen sitzende Mitglieder versuchen jetzt, Positionen, die bislang in der AfD offen und legitim waren, im Nachhinein als „antisemitisch“ und angeblich nicht vereinbar mit den Zielen der AfD zu erklären. Ziel dieser systemhörigen Anbiederungspolitik ist, die AfD mit der Brechstange für eine Regierungskoalition mit der CDU zurecht zu biegen.
Diese „Programm-Putschisten“ wähnen sich mit dem jetzigen Urteil auf der Siegerstraße. Ich werde aber – auch mit den Mitteln der öffentlichen Gerichtsbarkeit – dafür sorgen, dass sie ihr Ziel nicht erreichen und die AfD nicht zum trojanischen Pferd der rechten Opposition wird!
Dr. Wolfgang Gedeon, 20.3.2020
Ist die Mail mit der Bekanntgabe (und eventuell Begründung) des Parteiauschlusses öffentlich einsehbar? MfG
Die Mitteilung enthält das Urteil inkl. Begründung auf 34 Seiten. Ob wie das die ganze Begründung veröffentlichen, ist noch nicht entschieden.
„Das Bundesschiedsgericht der AfD hat mir heute per Mail seinen Beschluss mitgeteilt, mich aus der AfD auszuschließen.“
Dann schließe ich in Zukunft aus bei der AFD mein Kreuzchen zu machen.
Danke für die Info.
Zunächst einmal bestehen noch die Möglicheiten zur Klage vor einem ordentlichen Gericht.
Außerdem ist die AfD derzeit die einzige, parlamentarisch relevante Opposition. Die Gründung einer neuen Partei kaum erfolgversprechend. Treten Sie lieber in die Partei ein und sorgen Sie dafür, dass Vorstände gewählt werden, die sich am Mut zur Wahrheit orientieren, statt sich vom politischen Gegner vorschreiben zu lassen, wer nun in der Partei sein darf und wer nicht.
Team Gedeon
Ich frage mich, ob die Partei und das Schiedsgericht von fragwürdigen ausländischen Kräften beeinflusst worden wären, sofern das überhaupt stimmt.
Sehr geehrter Herr Gedeon,
vorausgeschickt bei Themen wie Juden, Zionismus, Antisemitismus etc. kann ich mich nicht als Kenner der Materie ausweisen, so ist bemerkenswert wie Sie sich an diesen Themen abarbeiten.
Ob die AfD sich als Diskursraum hinsichtlich dieser Themen eignet mag einmal dahingestellt sein.
Unter der Prämisse der Selbstbestimmung der Völker scheint mir jedoch die Gründung und Selbst-
behauptung Israels historisch einmalig und allein daher schon faszinierend zu sein.
Wenn Sie – wie ich verstanden habe – Zionismus als nationalistisch identifiziert haben und daher ablehnen, wie können Sie zugleich die Selbstbestimmung der Deutschen vertreten.
Herr Gedeon ist kein Gegner eines nationalen, defensiven Zionismus, der alleine das Existenzrechts Israels vertritt. Er lehnt nur den expansiven, aggressiven Zionismus ab, der sich eben nicht darauf beschränkt, sondern weit darüber hinaus seine weitergehenden Ansprüche zu Lasten anderer Völker durchzusetzen versucht und ggf. sogar Kriege und Verbrechen in Kauf nimmt (siehe die UN-Resolutionen gegen Israels Übergriffe). Genau dieses Verhalten widerspricht nämlich dem Selbstbestimmungsrecht der Völker.
Weiterhin widerspricht es auch dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, wenn seitens Israel oder auch inländischen Zionisten die Forderung aufgestellt wird, die Deutschen müssten für Israel kämpfen und sterben und zwar selbst dann, wenn die Israel selbst einen Angriffskrieg z.B. gegen den Iran vom Zaun bricht. Genau diese Forderung lehnt er als Forderung des expansiven und aggressiven Zionismus ab, da sie nicht friedensfördernd sondern kriegsfördernd ist. Abgesehen davon kann es keine Verpflichtung, auch nicht aus der Vergangenheit, für die Deutschen geben, Krieg für ein fremdes Land führen zu müssen. „Nie wieder Krieg von Deutschem Boden aus“ hieß früher und auch deswegen sollte man eine solche zionistische Forderung ablehnen.
Team Gedeon
Danke Herr Gedeon für die Klarstellung. Mir selbst sind nun solche Forderungen wie die von Ihnen genannten nicht bekannt – mag dies auch darin begründet liegen, dass mein Kenntnisstand zu diesem Gegenstand vertieft zumindest nicht vorliegt. Allerdings wäre mir aufgefallen, dass in den allgemein
zugänglichen Quellen die von Ihnen beschriebenen Forderungen seitens Israels erhoben wurden,
weder in der offiziellen Regierungspolitik Israels noch in völkerrechtlich bindender Ausfertigung.
Möglicherweise wird auch nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Abgesehen davon richtet sich mein Blick jedoch auch vordringlich auf nationale Angelegenheiten.
Wenn sich dabei Sympathien anderer Nationen auf Deutschland beziehen so ist dies doch zu begrüßen und unterstreicht umso mehr den Gedanken von Völkerfreundschaft.
Gönnen wir denjenigen die ihre Sympathien Israel widmen dies doch ebenso.