Presseerklärung: Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gibt Entscheidung über Fraktionstatus Gedeons an AfD-Fraktion zurück

Das Verfassungsgericht Baden-Württemberg weigerte sich heute, die Rolle eines Gutachters bei einer problematischen Rechtsfrage zu spielen, solange nicht auch ein tatsächlicher Streit zwischen den Parteien bestehe. Einen solchen Streit konnte es aber nicht erkennen, da der Fraktionsvorstand es unterließ, eine eigene, eindeutige Auffassung über den Fraktionsstatus Dr. Gedeons zu formulieren