Presseerklärung zu meiner Teilnahme an einer Diskussionsrunde in Berlin

Am 14. Januar habe ich in Berlin an einer inoffiziellen Diskussionsrunde (geschlossene Gesellschaft!) teilgenommen. Zuvor hatte mich Herr Hans-Ulrich Pieper als Referent zu einem der von ihm veranstalteten sogenannten Dienstagsgespräche eingeladen. Nachdem schon im Vorfeld der Planung dieser Veranstaltung die Antifa Aktionen ankündigte und laut Veranstalter die Sicherheit nicht ausreichend

Einladung Gerichtsverhandlung Montag, 24.6., 10.30 und Pressekonferenz Dienstag, 25.6., 14.00 Stuttgart

Liebe Mitstreiter und Leser dieser Seite,
im Folgenden meine Presseerklärung inkl. Einladung zu den anstehenden Terminen nächste Woche, zu denen Sie alle selbstverständlich auch eingeladen sind. Über den Ausgang des Gerichtsverfahrens werde ich zeitnah auch eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Pressemitteilung zum Urteil bzgl. einer einstweiligen Anordnung im Rechtsstreit Gedeon/Räpple gegen Aras/Landtag

Das Landesverfassungsgericht Baden-Württemberg hat heute einen Beschluss gefasst, dass der Ausschluss von Stefan Räpple und mir für drei Sitzungen des Landtags rechtmäßig war. Unsere Klage auf einstweilige Anordnung wurde abgewiesen. Auf juristische Details des Urteils werde ich morgen, 22. 1., in der Pressekonferenz um 14.00 Uhr im Landtag genauer eingehen. Vorab eine politische Würdigung des Urteils: