Pressemitteilung zum Urteil bzgl. einer einstweiligen Anordnung im Rechtsstreit Gedeon/Räpple gegen Aras/Landtag

Das Landesverfassungsgericht Baden-Württemberg hat heute einen Beschluss gefasst, dass der Ausschluss von Stefan Räpple und mir für drei Sitzungen des Landtags rechtmäßig war. Unsere Klage auf einstweilige Anordnung wurde abgewiesen. Auf juristische Details des Urteils werde ich morgen, 22. 1., in der Pressekonferenz um 14.00 Uhr im Landtag genauer eingehen. Vorab eine politische Würdigung des Urteils:

Zum Eklat am Mittwoch 12.12.2018 im Landtag – Video (Landtagsrede) und Hintergründe

Dieses Video zeigt die Rede Dr. Gedeons am 12.12.2018 zu Top 1 samt der zugehörigen Vorgeschichte, welche dazu führten, dass ihn die Landtagspräsidentin aus dem Plenarsaal verwies.
Dr. Gedeon protestierte gegen diese unangemessene Maßnahme und Bestand auf seine weitere Anwesenheit bei der Plenardebatte, woraufhin ihn die Landtagspräsidentin mit der Polizei aus dem Saal führen ließ.