Das Landesverfassungsgericht Baden-Württemberg hat heute einen Beschluss gefasst, dass der Ausschluss von Stefan Räpple und mir für drei Sitzungen des Landtags rechtmäßig war. Unsere Klage auf einstweilige Anordnung wurde abgewiesen. Auf juristische Details des Urteils werde ich morgen, 22. 1., in der Pressekonferenz um 14.00 Uhr im Landtag genauer eingehen. Vorab eine politische Würdigung des Urteils:
Schlagwort: Polizeieinsatz
Dr. Wolfgang Gedeon (AfD) und Stefan Räpple (AfD): Pressekonferenz vom 18.12.2018
Dr. Wolfgang Gedeon (AfD) und Stefan Räpple (AfD) zum Vorfall und Polizeieinsatz am Mittwoch den 12.12.2018 im Landtag Baden Württemberg sowie zu den aktiven Parteiausschlussverfahren.
Eklat und Polizeieinsatz im Landtag – Dr. Gedeon wird des Saales verwiesen – Kurzvideo (Dr. Gedeons Landtagsrede)
Diese Video zeigt allein die Rede Dr. Gedeons am 12.12.2018 (unter TOP 1 „Kinder und Familien vor linksideologischen Einflüssen schützen – gegen sozialdemokratische Abtreibungspläne und Gesinnungsprüfungen im Kindergarten“) und dessen Rauswurf aus dem Landtag daraufhin.
Zum Eklat – Polizeieinsatz – am Mittwoch, 12.12.2018, im Landtag: Offener Brief an Präsidentin Aras
Dr. Gedeon nimmt in diesem Offenen Brief ausführlich Stellung zu den Vorkommnissen letzten Mittwoch im Landtag. Diese Stellungnahme dient zugleich der Begründung seines Widerspruches, den er am 13.12.2013 gegen die völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen der Präsidentin eingelegt hat.
Pressemitteilung zum Skandal, den Präsidentin Aras durch den Polizeieinsatz im Landtag auslöste
Stellungnahme in Form einer Pressemitteilung von Dr. Gedeon zu den skandalösen Vorfällen heute im Parlament in Stuttgart