Pressemitteilung zum Urteil bzgl. einer einstweiligen Anordnung im Rechtsstreit Gedeon/Räpple gegen Aras/Landtag

Das Landesverfassungsgericht Baden-Württemberg hat heute einen Beschluss gefasst, dass der Ausschluss von Stefan Räpple und mir für drei Sitzungen des Landtags rechtmäßig war. Unsere Klage auf einstweilige Anordnung wurde abgewiesen. Auf juristische Details des Urteils werde ich morgen, 22. 1., in der Pressekonferenz um 14.00 Uhr im Landtag genauer eingehen. Vorab eine politische Würdigung des Urteils:

Zum Eklat – Polizeieinsatz – am Mittwoch, 12.12.2018, im Landtag: Offener Brief an Präsidentin Aras

Dr. Gedeon nimmt in diesem Offenen Brief ausführlich Stellung zu den Vorkommnissen letzten Mittwoch im Landtag. Diese Stellungnahme dient zugleich der Begründung seines Widerspruches, den er am 13.12.2013 gegen die völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen der Präsidentin eingelegt hat.