Wie der AfD-Bundesvorstand die Schiedsgerichte missbraucht

Meine Eingabe an das Bundesschiedsgericht im Parteiausschlussverfahren gegen mich.

1       Grundsätzliches zum PAV
2       Zum Schriftsatz von Rechtsanwalt M.
3       Zum „Gutachten“ von Stefan Scheil vom November 2018
3.1         Zum Abschnitt: Antisemitismus – die Definitionsfrage
3.2         Zum Abschnitt: Das neue Buch im Verhältnis zu früheren Publikationen
3.3        Zum Abschnitt: Drahtzieher
3.4         Zum Abschnitt: Die Haltung zu den „Protokollen“
3.5         Zum Abschnitt: Der 9. November …
3.6         Zum Abschnitt: Zentralrat der Juden und „Juden in der AfD“
3.7        Zu Scheils Fazit
4       Ergänzende Bemerkungen zu Scheils Stellungnahme „Erwiderung ….“ vom Mai 2019
4.1         Seite E1: Zionismus Differenzierung
4.2         Seite E2: Israelische Interessen über deutsche?
4.3         Seite E3: Kompetenz Parteigrundsätze festzulegen
4.4         Seiten E3 – E4: „Gehorsames Schweigen“
4.5         Seite E5: Qualifikation von Scheil
4.6         Seiten E5 ff
4.7         Seite E9: Politische Arbeit gegenüber Streben nach Ämtern
5       Zur „Werkbesprechung“ von Stefan Scheil

1 Grundsätzliches zum PAV

Es ist richtig: Programmatische Entscheidungen einer Partei bedeuten für die Mitglieder dieser Partei eine gewisse Einschränkung der Meinungsfreiheit. Es ist nicht im Interesse einer Partei und ihrer konkreten Ziele, dass alles, was vom Grundgesetz her gedeckt ist, von Mitgliedern als Parteimeinung nach außen gebracht wird. Hat ein Mitglied wesentliche Differenzen zum bestehenden Parteiprogramm, muss es in seinen Äußerungen deutlich machen, was Programm der Partei und was seine eigene Meinung ist.

Um dieses Problem aber geht es im vorliegenden Verfahren nicht. Es geht hier um die Frage, wie programmatisch offene Bereiche zu behandeln sind, in denen die Partei, also ihr Bundesparteitag, noch keine programmatische Entscheidung getroffen hat.

Der korrekte Weg wäre, offene Fragen des Programms umfassend in der Partei zu diskutieren und alsbald auf entsprechenden Parteitagen zu entscheiden. Wenn solche Entscheidungen aus irgendwelchen Gründen noch nicht möglich sind, muss die Diskussion in der Partei hier explizit offen gehalten werden.

Im vorliegenden Fall geht es um die Themen Antisemitismus und Israel sowie Rassismus und Kolonialismus. Was Antisemitismus, was Rassismus ist, darüber gibt es verschiedene Auffassungen und Definitionen. Der politische Gegner, insbesondere die rot-grünen Parteien, geben dabei bewusst verzerrende und demagogische Definitionen vor, die im Wesentlichen dazu dienen, die politisch rechte Opposition, insbesondere die AfD, zu diskriminieren und letztlich zu kriminalisieren.

In diesem Kontext wäre es besonders wichtig gewesen, differenzierende Stellungnahmen zu erarbeiten, was die AfD als „Antisemitismus“ bzw. als „Rassismus“ definiert bzw. welche Definitionen sie hier übernimmt und welche sie insbesondere als demagogische Umformung dieser Begriffe zu linken Kampfbegriffen betrachtet.

In diesem Sinne habe ich auf allen Parteitagen der letzten Jahre Resolutionsentwürfe eingebracht, die die offenen Fragen klären sollten; insbesondere zu den Themen Antisemitismus, Israel und NATO. Statt diese Diskussionen aufzugreifen, haben Vertreter des Bundesvorstandes selbst oder über Vertreter in allen Fällen über Geschäftsordnungsanträge die Nichtbefassung des Parteitags mit diesen Themen durchgesetzt und diese Diskussionen so im Ansatz erstickt.

Stattdessen ist der Bundesvorstand selbst in einigen Fällen vorgeprescht, ohne irgendeine Abstimmung mit der Partei! Meuthen hat beispielsweise in einem Interview im ZDF-Morgenmagazin erklärt, „Wir sind eine durch und durch pro-israelische und pro-jüdische Partei“ (https://www.zdf.de/nachrichten/heute/meuthen-afd-ist-eine-pro-juedische-partei-100.html ; und Herr Gauland hat im April 2018 im Bundestag als Fraktionsvorsitzender gefordert: die Deutschen müssten im Ernstfall für Israel kämpfen und sterben – womit die wenigsten AfD-Mitglieder einverstanden sein dürften!

Die beiden Bundessprecher haben hier eindeutig ihre persönliche Meinung zum Ausdruck gebracht, ohne klarzustellen, dass dies nicht die Meinung der Partei insgesamt ist. Wenn hier also jemand gegen das formale Procedere der Programmentwicklung verstoßen hat, dann bin das nicht ich, sondern die Vertreter des Bundesvorstands.

Jetzt versucht der Bundesvorstand, programmatisch offene Fragen durch Schiedsgerichte zu klären. Das verstößt zum einen gegen unsere Satzung § 7 Absatz 6, wo es heißt „Ordnungsmaßnahmen dürfen nicht zum Zweck einer Einschränkung der innerparteilichen Meinungsbildung und Demokratie ergriffen werden.“ Zum andern kann und soll ein Schiedsgericht nur jeweilige Abweichungen von einem vorgegebenen Standard feststellen, nicht aber selbst den betreffenden Standard inhaltlich festlegen.

Darüber hinaus darf auch nicht jede Abweichung vom Grundsatzprogramm durch ein Schiedsgericht sanktioniert werden, denn ansonsten würde damit jede Weiterentwicklung des Grundsatzprogramms für immer verhindert werden. Das aktuelle Grundsatzprogramm unterliegt aber gerade keiner Ewigkeitsklausel wie die Artikel 1-20 des Grundgesetzes, sondern dem auf Parteitagen geäußerten und der Veränderung unterworfenen Willen der Mitglieder.

Verschärfend kommt hinzu, dass einzelne Festlegungen des Grundsatzprogramms auch auf Parteitagen teilweise sehr umstritten und nur mit knapp über 50% zustande gekommen sind. Es ist gerade nicht Aufgabe eines Schiedsgerichts, schon leichte Verschiebungen in den Mehrheitsverhältnissen durch Ordnungsmaßnahmen zu verhindern, und damit ggf. sogar das Äußern der Mehrheitsmeinung der Mitglieder zu bestrafen.

Dies ist ein demokratisches Grundprinzip, das der Bundesvorstand offensichtlich nicht verstanden hat.

Ein Schiedsgericht der Partei ist nicht dazu da und auch nicht dazu in der Lage, selbst die Programmatik der Partei weiterzuentwickeln. Dies ist die Aufgabe von Parteitagen, nicht von Schiedsgerichten, die in der Regel in ihrer Zusammensetzung auch nicht repräsentativ für die verschiedenen programmatischen Strömungen in der Partei sind und das auch nicht sein müssen.

Der Bundesvorstand hätte also im vorliegenden Fall jeweils aufzeigen müssen, wo und in welchem Ausmaß ich von vorgegebenen programmatischen Standards der Partei abweiche. Das ist in keinem Fall geschehen. Darüber hinaus hätte gezeigt werden müssen, in wieweit ich vom Programm abweichende Meinungen nicht als meine, sondern als Meinung der Partei ausgegeben habe. Auch das ist nicht geschehen. Hinzu kommt, dass der Großteil der inkriminierten Äußerungen sich in Büchern findet, die ich einige Zeit vor der Gründung der AfD schon geschrieben habe.

Es muss also festgehalten werden: Der Großteil der Beschuldigungen beruht auf Büchern, die ich vor Gründung der AfD geschrieben habe. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass zahlreiche Parteikollegen von Anfang an von meinen Büchern wussten und auch Einige sie gelesen haben. Der Landesvorstand unter Kölmel hat damals explizit ein LaVo-Mitglied mit der Lektüre meines „Grünen Kommunismus“ beauftragt. Dabei war insgesamt die Zustimmung groß, und Kritiken gab es praktisch überhaupt nicht.

Unter anderen hatte sich auch Marc Jongen, der sich später als großer Antisemitismuskritiker in der Jungen Freiheit gegen mich hervorgetan hat, äußerst positiv geäußert und mir berichtet, er habe den Grünen Kommunismus in einem Zuge durchgelesen. Jörg Meuthen seinerseits, mit dem ich seit seinem Parteieintritt Ende 2013 immer wieder zu tun hatte, bat mich explizit um die Zusendung meiner verschiedenen Papiere, wobei es nicht zuletzt auch um scharfe Kritik an den schweren Völkerrechtsverletzungen der Israelis 2014 im Gaza ging.

Was die Partei hier insgesamt gegen mich inszeniert, ist also ein ziemlich verlogenes Spiel. Nirgendwo werden Verstöße gegen das Programm konkret aufgezeigt. Stattdessen versucht man, neue programmatische Positionen über Schiedsgerichte einzubringen. An einzelnen Stellen will man mir auch Verstöße gegen das Grundgesetz nachweisen, zum Beispiel beim Thema Namibia oder beim Thema Juden in der AfD. Hier wird man dann rabulistisch: Mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten will man nachweisen, dass ich nicht das wirklich meine, was ich sage. Den Autoren des Papiers fehlt jeglicher Respekt. Mitunter ist das schon lächerlich, was sie hier vortragen.

2 Zum Schriftsatz von Rechtsanwalt M.

Zunächst liegt mir ein Schriftsatz von Rechtsanwalt M. vom 28.11.2019 vor. Er trägt vor, dass das ne bis in idem-Prinzip im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung kommen könne. Darauf bin ich bereits eingegangen.

Darüber hinaus verweist M. auf ein Gutachten von Stefan Scheil vom November 2018, das mir eine „antisemitische Grundhaltung“ attestiere, wie sie auch in meinen vorherigen Büchern zum Ausdruck gekommen sei.

Schließlich geht M. materiell auf das Thema Namibia-Debatte und Mandatsträgerabgabe ein. Im ersten Fall (Namibia) stellt er fest, ich würde die weiße Rasse gegenüber anderen Völkern aufwerten, was den „klassischen Fall einer rassistischen Äußerung“ darstelle. M. leugnet also allen Ernstes jeglichen zivilisatorischen Entwicklungsunterschied zwischen den verschiedenen Völkern und Rassen. Dann wäre beispielsweise schon der Begriff Entwicklungshilfe rassistisch, und sämtliche Entwicklungshilfe-Zahlungen müssten als rassistische Maßnahmen umgehend verboten werden. Zu allem Überfluss beruft sich M. auch noch auf die heutige Geschichtsforschung, was bei ihm freilich nicht auf Recherche entsprechender Literatur beruht, sondern nur als so dahingesagte rhetorische Floskel zu werten ist. Solche Plattitüden kann man im privaten Kreis von sich geben. In einem juristischen Schriftsatz haben sie nichts verloren.

In der Tat ist das Kolonialismus-Thema programmatisch wichtig. Es ist aber von der AfD noch nicht einmal im Ansatz angegangen worden. Dabei sollte schon jetzt klar sein: Die völlig einseitige Beurteilung des Kolonialismus als großes Menschheitsverbrechen der Weißen an den Farbigen muss zurückgewiesen werden. Handelt es sich hier doch um eine rot-grün-ideologische Pervertierung des Sachverhalts, die die gewaltigen Leistungen der Kolonialisierung im Bereich Bildung, Gesundheitswesen, Verkehr usw., nicht zuletzt auch in Bezug auf Weltanschauung und Religion (humanistische und christliche Werte!) völlig außer Acht lässt.

Bevor sich die Partei nicht auf einem Bundesparteitag programmatisch positioniert hat, ist der hier vorgetragene Vorwurf gegen mich nicht nur unzulässig, sondern verstößt explizit gegen unsere Satzung § 7 Abs. 6 – insofern nämlich eine Gruppe in der Partei (Bundesvorstand) versucht, eine wichtige programmatische Entscheidung der Partei über eine Ordnungsmaßnahme vorwegzunehmen und so ihre Sicht der Dinge gegen andere durchzusetzen und der gesamten Partei aufzuzwingen.

3 Zum „Gutachten“ von Stefan Scheil vom November 2018

Stefan Scheil ist kein unabhängiger Gutachter, weil er im Landesvorstand lange Zeit intensiv mit dem dortigen Landessprecher Uwe Junge kooperierte, der zu meinen erbittertsten innerparteilichen Gegnern gehört und beispielsweise minutenlang im Fernsehen (Plasberg) gegen mich hetzt.

Zu einzelnen Punkten (Zitate beziehen sich auf das Gutachten vom 24.9.2018, soweit nicht anders angegeben):

3.1 Zum Abschnitt: Antisemitismus – die Definitionsfrage

Scheil beginnt mit der Definitionsfrage und stellt fest, dass nicht klar ist, wie Antisemitismus zu definieren und deshalb grundsätzlich umstritten sei, wer überhaupt ein Antisemit ist. Nach dieser Feststellung müsste er eigentlich sein sog. Gutachten beenden und die Partei auffordern, sich bitteschön für eine bestimmte Antisemitismusdefinition zu entscheiden, an der sich dann gegebenenfalls auch Schiedsgerichte orientieren könnten.

So konsequent ist Scheil leider nicht. Immerhin bringt er meine Antisemitismus-Definition – ohne kritische Korrektur! Er glaubt lediglich einen Widerspruch zwischen einer älteren und einer neueren Formulierung zu erkennen; welchen Widerspruch, verrät er nicht. Insgesamt gesteht er mir aber mit der Akzeptanz meiner Definition erst einmal eine grundsätzlich richtige Einstellung zum Thema zu. Es geht jetzt also nur noch darum, ob ich meinen eigenen Ansprüchen und Forderungen gerecht werde oder nicht.

Das erste Zitat, das er mir vorhält (S.2), ist folgendes:

„G. Wolf: Was ist Rassismus?

Gedeon: Wenn moralische Eigenschaften mit der Biologie verknüpft werden, also zum Beispiel Juden aufgrund ihrer Rasse negative moralische Eigenschaften zugeschrieben bekommen!“ (Gedeon, Ich, S. 156)

Ja, was ist an diesem Zitat zu beanstanden?? Ich bezeichne die Verknüpfung von moralischen Eigenschaften mit rassischen Merkmalen als Beispiel für das, was ich unter Rassismus verstehe, und Scheil leitet daraus den Vorwurf ab, dass ich die Existenz einer jüdischen Rasse behaupte. Bizarr! Scheil hat überhaupt nicht verstanden, worum es in diesem Zitat geht!

Er hebt hier also darauf ab, was er und M. mir auch an anderer Stelle explizit vorwerfen: dass die bloße Verwendung des Begriffes Rasse im Zusammenhang mit Juden schon antisemitisch sei! Abgesehen davon, dass ich das nicht einmal so formuliere – ich spreche von „ethno-kultureller Identität“ – frage ich mich, wie konnte Scheil über Antisemitismus promovieren, ohne hunderte von Zitaten vorgefunden zu haben, in denen sich Juden selbst als Rasse bezeichnen.

Ich lese gerade Martin Buber, einen in Deutschland hochangesehenen und allseits bekannten jüdischen Religionsphilosophen. In einer seiner Reden steht da:

„Als die Italiener der frühen Renaissance ihr Volkstum erneuern wollten, knüpften sie an die große Urzeit ihrer Rasse an … Auch wir müssen an die große Urzeit unserer Rasse anknüpfen; auch wir müssen über die Jahrhunderte, über die Jahrtausende hinweg die Hände der Urväter ergreifen. … Erst hier können wir wahrhaft zu uns selbst kommen. Hier sind wir ein Keil, den Asien in Europas Gefüge trieb, ein Ding der Gärung und Ruhestörung.“ (in „Das Land der Juden“, aus einer Rede 1910)

Ist also auch Martin Buber Antisemit, weil er die Juden als „Rasse“ bezeichnet? Nicht nur er, wie ich bereits in meiner erstinstanzlichen Erwiderung ausgeführt habe. M. und Scheil zeigen hier, dass ihnen Basiskenntnisse fehlen, um über dieses Thema überhaupt diskutieren zu können!

Auf Seite 8 seiner Stellungnahme bezieht sich Scheil dann selbst auf ein Schweizer Gerichtsurteil, in dem ausdrücklich von den Juden als „Rasse“ die Rede ist!

Scheil geht dann auf eine neue Antisemitismus-Definition ein, die von einer sog. IHRA seit 2016 ins Spiel gebracht wird. Diese IHRA ist eine private jüdisch-zionistische Lobby-Organisation, die im Wesentlichen mit viel Geld und Chuzpe international eine neue Antisemitismus-Definition durchzusetzen versucht. Nach dieser Definition könnte erst einmal alles und jedes als „antisemitisch“ gebrandmarkt werden. Ob es tatsächlich antisemitisch ist oder nicht, sollen dann nicht mehr die normalen Bürger, sondern nur noch (von zionistischen Lobby-Organisationen ernannte) „Experten“ feststellen. Diese Definition ist von hinten bis vorne ein Skandal, und selbst Scheil distanziert sich von ihr: Er halte sie für „insgesamt wenig geeignet“ und „wissenschaftlich gesehen unzureichend“, würde sie doch den Antisemitismus Begriff „erheblich“ ausdehnen und mit vielen anderen Formen von Judenfeindschaft vermischen. Anstatt nun diesen Begriff zu verwerfen und die Regierung Merkel, die ihn in ihrer letzten Amtszeit übernommen hat, ob ihrer bodenlosen Zionismushörigkeit zu kritisieren, ist für Scheil die IHRA-Definition „politisch relevant“ und beachtenswert! Als könnte eine Regierung eine politische Definition beschließen – noch haben wir keine Wahrheitskommission à la Orwell!

Scheil schießt hier also ein Eigentor nach dem anderen und liefert nichts, was für eine Kritik an meinen Positionen oder gar für ein Parteiausschluss-Verfahren taugt.

3.2 Zum Abschnitt: Das neue Buch im Verhältnis zu früheren Publikationen

Schell stellt fest, dass ich mich im neuen Buch nicht von mir selbst distanziere. Er unterstellt dann ein Sendungsbewusstsein, weil ich mich als die Inkarnation des Antisemitismusproblems der AfD bezeichne. Nun muss ich hier darauf hinweisen, dass ich diese Rolle nicht gesucht habe. So schön ist sie wirklich nicht. Ich habe weder als Kandidat im Landtagswahlkampf noch als Abgeordneter in der Zeit vor der Rufmordkampagne gegen mich den Antisemitismus in irgendeiner Weise thematisiert. Es waren Anetta Kahane, die linksextremistische Stasi-Agentin, dann die Bild-Zeitung und schließlich der AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Meuthen, die mir diese Rolle aufgebürdet haben.

Als Nächstes erhebt Scheil den Vorwurf, ich wolle „eine große Diskussion über Zionismus und Antisemitismus in der Partei und in ganz Deutschland anstoßen“. Man stelle sich vor: Die Absicht, eine Diskussion anstoßen zu wollen, ist ein Argument in einem Parteiausschluss-Verfahren!

Scheil weiter: „Vor diesem Hintergrund sind die im neuen Buch enthaltenen Passagen zum Antisemitismus-Thema ausdrücklich als Teil versuchter politischer Einflussnahme auf die Entwicklung der Partei zu betrachten.“ Wow!

Wenn man ein kommunistisches Verständnis von Partei hat (von oben wird dekretiert, von unten willig vollstreckt) und wie Scheil das silentium obsequiosum des katholischen Kirchenrechts eigenmächtig zur Parteiräson der AfD erklärt, ist es natürlich auch ein schwerer Verstoß, die Entwicklung der Partei politisch beeinflussen zu wollen. Ich frage mich freilich, was Scheil in der Partei will, wenn er nicht deren politische Entwicklung beeinflussen will. Geht es ihm nur um Ämter, Geld, um eine Ersatzkarriere für seine gescheiterte Uni-Karriere? Natürlich bekenne ich mich dazu, die Entwicklung der Partei AfD politisch beeinflussen zu wollen, und ich erhoffe mir diese Einstellung von allen verantwortungsbewussten Parteimitgliedern!

Die Sache mit dem „ideologisch-religiösen Motiv“ hat Scheil überhaupt nicht verstanden. Religiös geht es darum, dass die Europäer ihre christlichen Grundlagen zugunsten einer humanistisch-säkularen Religion aufgegeben haben. Dadurch haben sie selbst den Nährboden dafür geschaffen, dass antieuropäische Ideologien wie Zionismus, Islamismus und andere massiv in Europa eindringen und gedeihen können.

Ich habe in diesem Zusammenhang vom Erstarken des Zionismus insgesamt gesprochen; Beispiele: die atomare Bewaffnung Israels und dessen Selbstverständlichkeitsanspruch auf ein Atomwaffen-Monopol im Nahen Osten; oder innenpolitisch: Auf dem größten Platz der deutschen Hauptstadt steht nicht eine christliche Kathedrale, sondern ein Holocaust-Mahnmal von gigantischem Ausmaß. Jeder, der die Entstehung dieses Mahnmals miterlebt hat, weiß, wie stark sich die deutsche Politik insgesamt, von Kohl bis Augstein, dagegen gewehrt hat. Aber das Mahnmal steht, und es zeigt, wie stark der Zionismus und wie schwach das Christentum in Deutschland inzwischen sind! Es ist ein Zeichen besonderer Zionismus-Hörigkeit, wenn man wie Scheil schon das Benennen dieser Fakten als „Antisemitismus“ betrachtet.

Im Weiteren verteidigt Scheil den Paragraphen 130 Strafgesetzbuch, preist ihn an anderer Stelle (Berner Urteil) regelrecht an. Dieser Paragraph verordnet den Deutschen ein festes Geschichtsbild und droht ihnen strafrechtliche Maßnahmen an, wenn sie dieses nicht als solches übernehmen. Es geht hier nicht um die Frage, was wahr ist und was nicht. Es geht schlicht und einfach darum, ob es rechtlich zulässig ist, gegebenenfalls auch eine falsche Meinung zu bestimmten geschichtlichen Ereignissen zu haben. In diesem Sinn gibt es zahlreiche, auch prominente Kritiker wie den ehemaligen Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem, den FDP-Politiker Ralf Dahrendorf, den Holocaust-Forscher Raul Hilberg, den ehemaligen Innenminister Otto Schily und andere. Sie sind weit davon entfernt, die Massenverbrechen des Nationalsozialismus an den europäischen Juden zu leugnen. Wohl aber sind sie dagegen, diese sog. Leugnung als Straftatbestand staatlich zu verfolgen. Die Zionisten wehren sich vehement gegen diese Auffassung und versuchen sie als „sekundär antisemitisch“ zu diskreditieren. Auch Scheil positioniert sich zionismuskonform in seiner Stellungnahme in diesem Sinne gegen mich.

Auf die von mir zitierten zionistischen Hasstiraden von Friedman, Wiesel und anderen geht Scheil natürlich nicht ein. Stattdessen wirft er mir Einseitigkeit vor, weil ich „Das jüdische Paradox“ von Nahum Goldmann nicht zitiere. Nun kenne ich Einiges von Nahum Goldmann und empfehle hier dem Herrn Scheil, dessen schon 1915 verfasstes Buch „Der Geist des Militarismus“ (Stuttgart/Berlin Deutsche Verlagsanstalt) zu lesen. Goldmann schreibt da (Seite 37f.):

„Alle Um- und Neuordnung besteht nun in zweierlei: in der Zerstörung der alten Ordnung und dem Neuaufbau der neuen. Zunächst einmal müssen alle Grenzpfähle, Ordnungsschranken und Etikettierungen des bisherigen Systems beseitigt und alle Elemente des Systems, die neugeordnet werden sollen, als solche, gleichwertig untereinander auseinandergelegt werden …“ – die Methode des bei uns herrschenden Egalitarismus: alle Religionen seien gleichwertig, alle Sexualpraktiken seien gleichwertig usw. – „Sodann erst kann das zweite, die Neuordnung dieser Elemente, begonnen werden. So besteht denn die erste Aufgabe unserer Zeit in der Zerstörung: alle sozialen Schichtungen und gesellschaftlichen Formungen, die das alte System geschaffen hat, müssen vernichtet, die einzelnen Menschen müssen aus ihren angestammten Milieus herausgerissen werden; keine Tradition darf mehr als heilig gelten; das Alter gilt nur als Zeichen der Krankheit; die Parole heißt: was war, muss weg. Die Kräfte, die diese negative Aufgabe unserer Zeit ausführen, sind: auf dem wirtschaftlich-sozialen Gebiete der Kapitalismus, auf dem politisch-geistigen die Demokratie. Wieviel sie bereits geleistet haben, wissen wir alle; aber wir wissen auch, dass ihr Werk noch nicht ganz vollbracht ist…“

Soweit Nahum Goldmann, einer der führenden Ideologen des Zionismus, der es nach dem Zweiten Weltkrieg zum einflussreichsten Politiker Israels gebracht hat.

3.3 Zum Abschnitt: Drahtzieher

Hier erhebt Scheil den Vorwurf, ich würde nur ein AfD-kritisches Zitat von Schuster bringen, um meine These zu belegen, der Zentralrat sei die Spinne im Netz der Anti-AfD-Kampagnen. Dass die Rufmordkampagne gegen mich nach den Hetzkampagnen gegen Höcke zu den massivsten ihrer Art gehört, dürfte unbestritten sein. Natürlich könnte man noch weitere Zitate von Schuster und anderen Zentralratsmitgliedern anführen, zum Beispiel von Frau Knoblauch, die selbst eine Festrede im bayerischen Landtag für Anti-AfD-Hetze missbraucht hat. Aber wer nicht verstehen will, wird auch von 100 Zitaten nicht überzeugt.

Dann der Vorwurf, ich würde die Einschätzung wiederholen, die europäische Geschichte sei bis zur Französischen Revolution wesentlich durch religiöse Gegensätze geprägt gewesen… – der Kaiser-Papst-Dualismus, die Kreuzzüge, die Reformation, der 30jährige Krieg: Ist Scheil allen Ernstes der Ansicht, die Religion habe bis 1789 nicht die entscheidende Rolle in der europäischen Geschichte gespielt? Dann kann man sein Scheitern an der Universität wirklich nachvollziehen.

Zum Talmud: Ich würde dessen Christen-Hass aus der religiösen Sphäre lösen. Der Talmud ist aber kein primär mythologisches Werk, wie zum Beispiel das Alte Testament. Er ist im Wesentlichen ein rational-religiöser Katechismus, und hier sind Aufrufe zur Vernichtung der Nichtchristen (Gojim) so zu nehmen, wie sie dastehen – und das ist mehr als kritikwürdig!

Weiter: Mit „Wucherzinsen“ und „Kollaboration mit islamischen Eroberern“ würde ich zwei klassische antisemitische Klischees bedienen.

Die ganze europäische Geschichte nur eine Geschichte der Klischees? Angefangen bei Shakespeares Shylock (Der Kaufmann in Venedig); über Goethes Das Jahrmarktsfest zu Plundersweilern: „Sie haben einen Glauben, der erlaubt, die Fremden zu berauben …“. Kein Wunder, dass diese Schrift Goethes in Deutschland aus dessen Werkausgabe herausgenommen wurde! Den Karl Marx lassen wir jetzt mal weg, aber Max Weber sollte noch erwähnt werden: Er nennt in diesem Zusammenhang die Juden ein Paria-Volk mit einer Binnenmoral. Das heißt: Nach innen herrschen strenge moralische Maßstäbe, nach außen, gegenüber den Nichtjuden (Gojim), ist moralisch alles erlaubt. Demnach darf ein Jude gemäß Talmud von anderen Juden keinen Zins nehmen, muss aber von Nichtjuden den maximal möglichen Zins erheben! Sogar ins öffentlich-rechtliche Fernsehen, dem man bestimmt nicht Antisemitismus vorwerfen kann, ist das Thema Zinswucher eingedrungen; Beispiel: Sendung des Trierer Uni-Wissenschaftlers G. Mentgen über Zinswucher / Juni 2009)

Für Scheil aber ist alles, was nicht in sein (zionistisch-)ideologisches Konzept passt, ohne weitere Begründung ein „Klischee“. Scheil ist nicht Wissenschaftler, sondern primär Ideologe.

Zur jüdisch- islamischen Kollaboration bei der Reconquista in Spanien gibt es Literatur vor allem aus dem jesuitischen Umfeld, beziehbar zum Beispiel über Anton A. Schmid-Verlag, Durach.

3.4 Zum Abschnitt: Die Haltung zu den „Protokollen“

Die Arbeit des Bochumer Historikers Michael Hagemeister stellt zionistische Ideologen vor große Probleme; dies umso mehr, als die eigenen Leute diese Arbeit in Auftrag gegeben haben. Der Autor selbst versucht deshalb die Ergebnisse abzuschwächen und flüchtet sich in diffusen Nebel: Alles bleibe ein großes Rätsel!

Feststeht aber, und das hat auch Scheil richtig zitiert,

  • dass Hagelmeister die Ochrana-These wesentlich erschüttert sieht,
  • dass er der jüdischen Seite „zweifelhafte Zeugen“ vorwirft; weiterhin findet er
  • „Selektion und Manipulation der Quellen sowie
  • ein Konstrukt, das der aktuellen Bekämpfung des antisemitischen Verschwörungsdenkens dienen sollte, nicht aber um gesicherte historische Erkenntnis bemüht war“!

Also Lobbyismus statt historischer Erkenntnis, Lüge statt Wahrheit – und diese Inszenierung diente der sog. Antisemitismusforschung bis hinein in die Universitäten als Goldstandard zur Begründung der These, die Protokolle seien eine Fälschung!

Vor diesem Hintergrund kann man es nur noch als rotzfrech bezeichnen, wenn Scheil schreibt: „Naturgemäß (?) enthält diese Studie nichts, was bei nur halbwegs ernsthafter (!) Lektüre Wolfgang Gedeons oben skizzierte Behauptung (die Protokolle seien mutmaßlich die Arbeit einer zionistischen Loge und keine Fälschung) unterstützen würde. Schon die Wortwahl („naturgemäß“, „nur halbwegs ernsthaft“) zeigt, auf welch dünnem Eis sich Scheil hier bewegt.

Er schreibt dann weiter (S.7 oben):

„Es kann also keine Rede davon sein, dass nach Hagemeisters Publikation nur (!) Gedeons Verschwörungstheorie einer ‚zionistischen Loge‘ noch im Raum steht.“

D.h. auch nach Scheils Ansicht steht meine These nach wie vor im Raum, nur nicht als einzige; dass sie die einzig mögliche ist, habe ich nie behauptet. Wohl aber ist sie jetzt nach Hagemeisters Arbeit wahrscheinlicher denn je.

Ich zitiere weiter Scheil:

„Im Weiteren behauptet Gedeon, die Protokolle seien vom Gericht im Oktober 1937 nicht als Fälschung eingestuft worden. Das ist nicht ganz eindeutig, …“

D.h., auch Scheil betrachtet, was ich hier behaupte, als eindeutig, allerdings, im Gegensatz zu mir, als nicht „ganz eindeutig“.

Er verheddert sich immer mehr und sucht schließlich Zuflucht in einem Ablenkungsmanöver: Im Berner Prozess sei es auch um Schriften pornographischer Art gegangen … das Gericht hätte seinem Urteil einen „drastischen Appell“ angefügt … In diesem Appell glaubt Scheil ein Plädoyer für den Volksverhetzungsparagraphen 130 im deutschen StGB zu erkennen.

Was dieser Wirrwarr zum Thema beisteuert, weiß er wohl selbst nicht. So klingt sein Resümee zu diesem Abschnitt eher wie eine Selbstbeschwörung:

„Für eine Bestätigung von Gedeons zionistischer Verschwörungstheorie als Ursprung der Protokolle gibt Hagemeisters Studie wie gesagt nichts her, ihr Rätsel bleibt für ihn ungelöst. Bestätigt wird durch dieses Kapitel lediglich einmal mehr Wolfgang Gedeons Methode, sich aus der Sekundärliteratur einzelne Stücke herauszureißen, die zur Bestätigung seiner antijüdischen Vorurteile passen.“

Interessant ist wieder, dass Scheil hier 1 : 1 einen Vorwurf weiterreicht, der ihm selbst und seiner wissenschaftlichen Arbeit von universitärer Seite gemacht wird, so zum Beispiel von W. Benz (emeritierter Professor TU Berlin), der Scheil explizit willkürlichen Umgang mit Sekundärliteratur vorgeworfen hat. Gerade im Fall Hagemeister / Protokolle fehlt der Argumentation Scheils jede rationale Stringenz.

3.5 Zum Abschnitt: Der 9. November …

„Da die Juden für Gedeon irgendwie für alles verantwortlich sind …“ (S.8)

Wieder eine rhetorisch demagogische Floskel, die er bislang nicht andeutungsweise begründet hat! Diesmal geht es um den 9. November, den ich und viele andere gerade auch in der AfD für den wahren Nationalfeiertag der neuen Berliner Republik erachten. Die zionistische Lobby war 1989/90 aus bekannten Gründen dagegen. Die Verhandlungen für den Zentralrat führte, wie aus der damaligen Presse zu entnehmen war, vor allem Ignaz Bubis, der die zionistische Sicht der Dinge – mutmaßlich mit alliierter Hilfe – letztlich durchgesetzt hat: Der 9. November wurde nicht unser neuer Nationalfeiertag.

Scheil glaubt nun monieren zu müssen, dass erstens Bubis formal nicht die Verhandlungen habe führen können, weil er 1989/ 90 gar nicht Vorsitzender des Zentralrats gewesen sei. Zweitens käme der 9. November wegen seiner Vieldeutigkeit „kaum“ (wieder eine typisch Scheilsche Wischi-Waschi- Formulierung) infrage.

Beides ist falsch: Erstens war Bubis ab 1989 Stellvertretender Vorsitzender des Zentralrats und führte für den offensichtlich schon angeschlagenen Galinski die Verhandlungen. 1992 verstarb Galinski, und Bubis rückte zum Ersten Vorsitzenden auf. Der Einwand Scheils zu diesem Punkt war nicht nur unnötig, er trifft auch sachlich nicht zu.

Auch mit dem Begriff „Vieldeutigkeit“ vernebelt Scheil das Problem: Es geht schlicht und einfach um einen Interessenskonflikt zwischen jüdischer und deutscher Erinnerungskultur, und die jüdische hat sich in Deutschland wieder einmal durchgesetzt. Das Schlimmste dabei ist, dass so eine Diskussion im Rahmen eines Parteiausschluss-Verfahrens stattfindet, in dem bekanntlich Gründe für einen Parteiausschluss vorgetragen werden sollten. Aber wenn man keine findet, muss man offensichtlich welche erfinden. Das scheint die Aufgabe des Herrn Scheil zu sein. Es lässt ihn nicht gerade glaubwürdiger erscheinen.

3.6 Zum Abschnitt: Zentralrat der Juden und „Juden in der AfD“

Mit der Bezeichnung „Juden in Deutschland“ signalisieren die Mitglieder des Zentralrats, dass sie sich nicht national als Deutsche – früher nannten Sie sich bewusst „deutsche Juden“ -, sondern als Juden, d.h. als ethno-kulturelle Minderheit in Deutschland verstehen. Im Hinblick auf die Loyalitätsfrage kann dies – z.B. in einem Nahost-Konflikt – durchaus eine Rolle spielen. Scheil stellt das nicht grundsätzlich in Abrede: „Das mag so sein“. Er rechtfertigt dann aber aus organisationstechnischen Gründen die Bezeichnung „Juden in Deutschland“, weil ja auch nichtdeutsche Juden im Zentralrat organisiert sein könnten. Damit vernebelt er auch hier das grundsätzliche Problem durch ein vordergründig organisatorisches. Wiederum stellt sich die Frage: Wo ist da irgendein Grund für einen Parteiausschluss?

In meiner Kritik an der Gründung der „Juden in der AfD“, so Scheil, würde nun mein „konsequent verschwörungstheoretische(s) Weltbild mit einer umfassenden Judenfeindschaft kombiniert….“.(S.9) Ich würde damit „einer neutral [?] benannten jüdischen Organisation die Existenzberechtigung (absprechen)“. Geht‘s nicht eine Nummer kleiner, Herr Scheil? Welche jüdischen Interessen sollen denn durch so eine Lobbygruppe speziell vertreten werden, die die AfD ohne eine solche Lobbygruppe nicht vertreten würde oder könnte? Der Kampf gegen Antisemitismus? Den führen doch inzwischen alle Parteien an vorderster Stelle. Brauchen wir dafür noch eine eigene Untergliederung in der AfD? Oder geht es tatsächlich darum, Juden in der AfD quasi als Feigenblatt zu benutzen, um sich gegebenenfalls besser gegen Antisemitismus-Vorwürfe wehren zu können. Das wäre eine Instrumentalisierung dieser Juden als taktische Maßnahme, die ich für äußerst kritikwürdig halte und ablehne. Im Übrigen erwarte ich von Juden in der AfD, wie wohl die meisten AfD-Mitglieder, dass sie sich vor allem für deutsche Interessen, die in Deutschland allerorten zur Disposition stehen, engagieren und sich nicht vorrangig um jüdische Sonderinteressen kümmern.

Die Meinungsäußerung über eine nicht als Parteigliederung der AfD anerkannte Interessengemeinschaft und deren Sinnhaftigkeit kann aber keinesfalls zum Vorwurf eines Parteiordnungsverfahrens gemacht werden.

3.7 Zu Scheils Fazit

Wenn man inhaltlich fast nichts gebracht hat, muss man natürlich sprachlich umso mehr auf den Putz hauen:

„Die Diskussion darüber, ob das in Teilen antisemitisch sei, kann man in der Tat nur wunderlich finden. In manchen Passagen ist es das ganz eindeutig, in jeder je gegebenen Definition.“ (S.9)

Nun, so eindeutig ist das sicher nicht, sonst gäbe es dazu nicht ganz anders lautende Stellungnahmen von Wissenschaftlern, die in ihrer Zunft ein wesentlich höheres Ansehen genießen als Stefan Scheil. Schon vor Gründung der AfD haben mehrere 100 Leser meine Bücher studiert, und kein einziger hat auch nur andeutungsweise eine Kritik in Richtung Antisemitismus geäußert. Selbst die Junge Freiheit, die 2016 glaubte, sich an vorderster Front gegen meinen „Antisemitismus“ positionieren zu müssen, hat 2012 eine Rezension über den „Grünen Kommunismus“ veröffentlicht – ein großes Lob für die gute Auseinandersetzung mit der grünen Ideologie, inklusive einer eindeutigen Leseempfehlung! Später auf diesen Widerspruch angesprochen, teilt mir die Redaktion mit, man hätte 2012 den Antisemitismus leider übersehen – was sind das für erbärmliche Wichte!

Es liegen drei Gutachten zu meinen Büchern vor:

1) Eines von dem israelischen Journalisten Manfred Gerstenfeld, auf Initiative von Frau Petry angefordert. Es traf schon nach wenigen Tagen bei der Fraktion ein, Kosten wurden nicht dafür erhoben. Offensichtlich hat das jemand anderes bezahlt. Quintessenz: Wenn man bei Gedeon „zionistisch“ durch „jüdisch“ ersetzen würde, käme der antisemitische Charakter des Werks zum Ausdruck. Das ist sicher richtig. Wenn man „zionistisch“ durch „kommunistisch“ ersetzte, käme ein antikommunistischer, und wenn man „zionistisch“ durch „christlich“ ersetzte, ein antichristlicher Charakter des Werks zum Ausdruck. Der Autor macht also entsprechend der israelischen Staatsideologie keinen Unterschied zwischen „zionistisch“ und „antisemitisch“, was in dieser Form nur politische oder religiöse Extremisten tun. Dieses Gutachten wurde von der Fraktion damals ohne weitere Diskussion ad acta gelegt.

2) Ein Gutachten des Dresdner Politologen und CDU-Mitglieds Werner Patzelt, veranlasst von einem Fraktionsmitglied der AfD, das inzwischen Partei und Fraktion verlassen hat (Claudia Martin). Patzelt stellt im ersten Teil seines Gutachtens fest, dass in meinen Schriften gemäß konventioneller Definition keinerlei Antisemitismus zu finden sei:

„Es ist richtig, dass Wolfgang Gedeon im untersuchten Buch nirgendwo gegen Juden hetzt und auch an keiner Stelle jenen biologisch-rassistischen Antisemitismus vertritt, der – aufgrund zumal des Holocaust und seiner inhaltlichen Begründung – bei der Rede vom Antisemitismus zuallererst in den Sinn kommt.“

und ergänzend:

„Außerdem sagt er [Gedeon] klar, dass einen „undifferenzierten pauschalen Hass gegen alles Jüdische […] jeder vernünftige und anständige Mensch ablehnt“, als der er sich zweifellos selbst sieht.“

Wenn man allerdings den Begriff erweitere, zum sog. sekundären Antisemitismus, dann könnte man in diesem Sinne auch Aussagen herauslesen, die „unter Teilbegriffe des Antisemitismus fallen“. Ob freilich eine solche begriffliche „Erweiterung“ legitim ist oder nicht, und was diese „Teilbegriffe“ sein sollen, reflektiert Patzelt nicht.

3) Schließlich ein Gutachten des renommierten Ethnologen Bernhard Streck, langjähriger Lehrstuhlinhaber in Leipzig, Spezialgebiet Minderheiten. Dieses Gutachten war das einzige, das von der Stuttgarter Landtagsfraktion selbst initiiert, in Auftrag gegeben und bezahlt worden ist. Der Gutachter Prof. Streck, der mich im Übrigen „ideen-geschichtlich bestens beschlagen“ nennt, findet in meinem Werk keinerlei Hinweise für Antisemitismus und lehnt im Gegensatz zu Patzelt eine Erweiterung des Begriffs („sekundärer Antisemitismus“) als ideologisch und nicht wissenschaftlich ab. Darüber hinaus charakterisiert der anerkannte Wissenschaftler mein Werk folgendermaßen:

‚Die Triologie „Christlich-europäische Leikultur“ trägt den Untertitel „Die Herausforderung Europas durch Säkularismus, Zionismus und Islam“, womit die drei Hauptströmungen genannt sein sollen, gegen die es politische Widerstand zu leisten gelte. Vom Volumen (3 x ca. 600 Seiten) und der Breite der abgehandelten Themen erinnert dieses opus magnum eines historio-graphischen Autodidakten an die weltgeschichtlichen Entwürfe von Oswald Spengler, Alfred Weber, Alexander Rüstow, Arnold Toynbee oder auch Samuel Huntington;

Die Absicht, die der Autor mit dieser immensen intellektuellen Anstrengung verfolgt, ist sowohl religiös als auch politisch zu bezeichnen.

Im Ergebnis zeigt sich dann der Vorwurf des Antisemitismus in sensu stricto als unhaltbar.

An vielen Punkten seines universalhistorischen Ausgriffs wären Details zu kritisieren und zu korrigieren. Trotzdem verdient dieses politisch-historische Meisterwerk Bewunderung und Respekt. Es ist eine umfassende und in unsere gegenwärtige Weltlage treffsicher eingepasste „Reduktion von Weltkomplexität“ (Luhmann), die das Abgleiten in Simplifizierung und Verflachung zu vermeiden weiß, dafür spannende Diskussion anzuregen verspricht.‘

Das sog. Gutachten von Scheil endet dann mit einer litaneiartigen Aufzählung von 10 Antisemitismus-Vorwürfen. Dabei tut er so, als hätte er sich mit all dem ausführlich auseinandergesetzt und würde er jetzt sozusagen resümieren. Tatsächlich aber hat er einige Punkte gar nicht gebracht und die, die er gebracht hat, hat er, wie dargestellt, nicht wissenschaftlich, sondern primär ideologisch präsentiert.

Scheils Position ist dabei insofern zionistisch, als er Kritik an Israel, an jüdischen Bräuchen oder am Talmud nicht einmal im Ansatz aufkommen lässt. Er stellt sie sozusagen als unantastbar und sakrosankt in den Raum. Er spricht von „angeblichen Talmud-Inhalten“ (Seite 9), ohne auch nur ein einziges falsches Talmud-Zitat nachgewiesen zu haben. Er spricht von „Pflege jüdischer Bräuche wie der Beschneidung“, wenn es um das degoutante Beschneidungsritual Metzitzah B’peh geht. Dass Israel Atommacht ist und sein Atomwaffenmonopol im Nahen Osten gegebenenfalls mit Kriegen durchsetzt, ist für Scheil eine Selbstverständlichkeit.

Das kann Scheil alles als persönliche Meinung vertreten. Es gibt aber keine programmatische Entscheidung der Partei in diesem Sinn, was Scheil – und das muss man als unseriös bezeichnen –überhaupt nicht anspricht. Es ist daher unzulässig, dies alles für die Begründung eines Parteiausschlusses zu thematisieren.

Es ist in diesem Zusammenhang interessant, dass Scheil anderweitig versucht, sich als partiell geschichtsrevisionistischer Historiker zu profilieren. Nimmt man aber sein gesamtes Weltbild, dann scheinen solch kritische Nuancen nur der Tarnung seiner im Kern systemhörigen Grundeinstellung zu dienen. Glaubt er vielleicht, so seine Attacken gegen Systemkritiker wie mich glaubwürdiger verkaufen zu können?

Was man dem Scheil auf jeden Fall vorwerfen muss: Das, was er hier vorlegt, ist kein „Gutachten“. Es hat mit Wissenschaft wenig zu tun, ist schon vor der Ausgangslage her parteiisch und basiert im Wesentlichen auf einer ideologisch gesetzten Axiomatik – also eher ein Pamphlet als ein Gutachten, und unwissenschaftlich „in jeder je gegebenen Definition“ von Wissenschaft!

4 Ergänzende Bemerkungen zu Scheils Stellungnahme „Erwiderung ….“ vom Mai 2019

4.1 Seite E1: Zionismus Differenzierung

Scheil beginnt mit einer politischen Einschätzung: Meine Positionen zum Zionismus seien „subjektiv für eine große Mehrheit der Bevölkerung völlig indiskutabel“ – ein Bauchgefühl des Stefan Scheil, mehr nicht. Er kann es privat gerne kultivieren, in einem Gutachten hat so etwas nichts verloren. Ariel Sharon, der frühere Ministerpräsident Israels, hatte ein ganz anderes Bauchgefühl, nämlich alle Europäer seien Antisemiten!

Auch dass meine Positionen ins politische Abseits führten und deshalb parteischädigend seien, kann Stefan Scheil gerne in der politischen Auseinandersetzung vortragen, was er mit seinem „Kampfgefährten“ Uwe Junge in Mainz ja ausführlich tut. Wenn er es freilich als gutachtliche Meinung verkaufen will, macht er sich lächerlich. Meine Positionen würden „objektiv an zentrale nationalsozialistische Ideologieelemente anschließen“ – einfach dahin gesagt, mit nichts belegt, kein Zitat, nichts! So geht’s wirklich nicht!

Scheil behauptet weiter, es sei „unwahr“, wenn ich klarstelle, „dass diese [meine] Kritik weder den Zionismus generell ablehnt, noch dass alle Juden diesen vertreten würden oder sie ihn in Ihrer Gesamtheit zu verantworten hätten“. Unwahr ist auch hier nicht meine Klarstellung, sondern der Vorwurf der Unwahrheit von Stefan Scheil. (siehe hierzu den S. 414/415 aus meiner Trilogie, Band II):

„Beim Zionismus sollten wir weiter zwischen National- und Globalzionismus unterscheiden: Ersterem geht es vor allem um den Staat Israel; letzterem mehr um die Interessen der global verstreut lebenden Juden, also die die internationale jüdische Diaspora. Bei beiden Zionismusformen gilt es, jeweils zwischen einer pragmatisch defensiven und einer fundamentalistisch aggressiven Variante zu differenzieren. …

Auch beim Globalzionismus gibt es eine pragmatisch defensive Variante. Deren Vertretern geht es vor allem um ein erträgliches Nebeneinander innerhalb der Mehrheitsbevölkerung, in der sie leben. Im Unterschied zu den Nationalzionisten sehen sie nicht in der Auswanderung nach Israel das höchste Ziel, sondern wollen in den Ländern bleiben, in denen sie leben, und dort möglichst unbehelligt ihren religiösen und kultischen Besonderheiten nachgehen können – auch hier eine primär defensive Haltung, die niemand moralisch in Frage stellen kann.“

Ich kritisiere ausschließlich die „fundamentalistische aggressive Richtung“ des Zionismus, siehe S. 417 der Trilogie, Band II.

Auch was ich unter „Antijudaismus“ verstehe, erläutere ich explizit in meiner Trilogie, nämlich die Ablehnung der nachchristlichen jüdischen Theologie aus der Sicht des Katholizismus, wie dieser, wie das gesamte Abendland, sie 2000 Jahre vertreten hat.

Ich schreibe nirgendwo, dass die übergroße Mehrheit der Juden dem Geist des Talmud „verpflichtet“ sei, wie Scheil unterstellt. Ich schreibe, dass ein Großteil der Juden durch den Talmud beeinflusst sei, wie man analog sagen kann, dass ein Großteil der Europäer vom Christentum beeinflusst sei, auch wenn sie sich längst nicht mehr zum Christentum bekennen. „Verpflichtet“ ist etwas wesentlich Anderes als „beeinflusst“. Dementsprechend kann man religionslosen Europäern das Christentum genauso wenig vorwerfen, wie man religionslosen Juden den Talmud vorwerfen kann. Die Argumentation von Scheil ist holzschnittartig, differenzieren kann er nicht.

4.2 Seite E2: Israelische Interessen über deutsche?

Zur Zionismus-Frage: In der Praxis der deutschen Politik bedeutet, eine zionistische Position einzunehmen, dass man im Ernstfall israelische Interessen höher einschätzt als deutsche – so wie Gauland sagt, wir Deutschen müssten im Ernstfall „für Israel sterben“. In einem drohenden Nahost-Krieg kann diese Frage sehr schnell sehr praktische Auswirkungen haben. Scheil geht darauf nicht ein, genauso wenig wie auf die Frage, ob und in wieweit die Idee von der Auserwähltheit des jüdischen Volkes eine metapolitische Rolle im Zionismus spielt. Es genügt ihm, daraus einen weiteren unreflektierten Vorwurf gegen mich zu konstruieren.

Sodann stellt Scheil fest, nicht der von Weidel und Meuthen zu verantwortende Spendenskandal – nein, meine kurze Twitter-Mitteilung zu den „Juden in der AfD“ sei die Ursache am Umfrage-Absturz der AfD. Diese große Bedeutung, die mir Scheil hier zuspricht, ehrt mich, ist aber lächerlich. Denn außer in der AfD spielte meine diesbezügliche Meinungsäußerung in den Medien im Gegensatz zum Spendenskandal keine nennenswerte Rolle.

4.3 Seite E3: Kompetenz Parteigrundsätze festzulegen

Im Weiteren vertritt Scheil die bemerkenswerte Ansicht, dass die Weiterentwicklung des Programms nicht durch Bundesparteitage, sondern durch „Erklärungen der Parteivorsitzenden und …  Anträge der Bundestags- und Landtagsfraktionen“ erfolge – ein satzungswidriger Angriff auf die programmatische Souveränität der Partei!

Völlig daneben sind dann die Ausführungen Scheils zur Rolle der Bundesschiedsgerichte in der Partei. Mitnichten entsprechen deren Urteile höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Ihre Tätigkeit entspricht im Wesentlichen der Rolle von Schiedsrichtern im Fußballspiel. Sie entscheiden in einzelnen konkreten Streitfällen zwischen innerparteilichen Streitparteien. Ihre Urteile können von jedem Zivilgericht aufgehoben werden. Grundsatzentscheidungen für die gesamte Partei können nicht von Schiedsgerichten, sondern nur von einem AfD-Bundesparteitag getroffen werden. Dieser ist parteiintern der einzige und höchste Souverän. Stefan Scheil dagegen behandelt Bundesschiedsgerichtsurteile wie höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, womit er schon allgemein schief liegt und im konkreten Fall seines „silentium obsequiosum“ ganz besonders (siehe unten)!

Auch die Feststellung Scheils, es sei nicht Aufgabe einer Partei, wissenschaftliche Begriffe wie „Antisemitismus“ zu definieren, ist höchst kritikwürdig. Denn erstens ist Antisemitismus kein primär wissenschaftlicher Begriff, sondern ein primär ideologisch-politischer. Er kommt nicht aus der Wissenschaft, sondern aus der Politik und wurde dann sekundär auch von Wissenschaftler reflektiert. Zweitens gibt es in der Politik überhaupt keine objektive, sondern immer nur eine irgendwie ideologisch beeinflusste Wissenschaftlichkeit. Andernfalls wäre Politik ja nur noch die Anwendung von Wissenschaft, und nur noch entsprechende Wissenschaftler dürften dann Politik ausüben – ein groteskes Verständnis von Politik!

Allenfalls kann Wissenschaft relativ objektiv verschiedene Definitionen und Positionen zu einem bestimmten Thema formulieren. Die Entscheidung für eines der verschiedenen Wissenschaftsangebote ist dann aber immer eine zutiefst politische und im politischen Sinn überwissenschaftliche! Gerade das höchstpolitische Problem des Antisemitismus aus der Kernkompetenz der Politik herausnehmen und der „Wissenschaft“ übertragen zu wollen, wie es Scheil hier macht, zeigt, dass man den Wesensunterschied zwischen Politik und Wissenschaft nicht verstanden hat!

Die innerparteiliche Meinungsbildung will Scheil auf „die dafür zuständigen Orte“, nämlich Fachausschüsse, Programmkommissionen und Parteitage beschränken. Wohl fallen diesbezügliche Entscheidungen, wie schon gesagt, auf Bundesparteitagen. Vorbereitende Diskussionen müssen allerdings in der ganzen Partei stattfinden, angefangen bei Stammtischen über Wahlkreisveranstaltungen, Mitgliederversammlungen etc. bis hin zu den Parteitagen! Diskussion ist ein universales Prinzip einer demokratischen Partei. Sie kann und darf nicht auf „institutionalisierte Formen“ der Partei reduziert werden! Die Vorstellungen Scheils sind antidemokratisch.

4.4 Seiten E3 – E4: „Gehorsames Schweigen“

Es folgen die abstrusen Ausführungen Scheils über das Gebot des „silentium obsequiosum“. Das ist lateinisch. Es bedeutet in etwa „gehorsames Schweigen“ – ein Prinzip aus dem katholischen Kirchenrecht, dort vielleicht sinnvoll, vielleicht auch nicht. Es spielte eine Rolle in der Frage, ob Priester Missbrauchsfälle nach außen tragen und damit das Ansehen der Kirche beschädigen dürfen. Als Grundprinzip demokratischer Parteien ist das „silentium obsequiosum“ völlig untauglich. Scheil aber will es zum Grundprinzip der AfD erheben: Was auch immer in der Partei passiert – nichts darf nach außen dringen!

Das widerspricht dem Parteienrecht wie auch den Grundregeln der Demokratie: nämlich Transparenz und Pflicht zum Widerstand bei Versagen der Institutionen! Es ist nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht von Mitgliedern, parteiinterne Missstände, wenn offensichtlich ist, dass sie intern nicht geklärt werden sollen oder können, öffentlich publik zu machen. Auch hier ist die Scheilsche Position nicht demokratisch und in gewisser Weise obskur.

4.5 Seite E5: Qualifikation von Scheil

Nachdem Scheil sich über den Wissenschaftsbegriff des Bundesverfassungsgerichts lustig gemacht hat, geht er in die Vollen: Meine Schriften seien unwissenschaftlich, meine Weltdeutung würde sich auf wenige Werke der Sekundärliteratur stützen. Nun, ich beschäftige mich seit frühster Jugend mit Theologie, Philosophie, Psychologie, Ideengeschichte usw., habe zahlreiche diesbezügliche Werke studiert, zum Teil in den Originalsprachen (Latein, Griechisch), habe an der Universität neben der Medizin ein studium generale betrieben. Nicht zuletzt habe ich 34 Jahre als Arzt gearbeitet, im Übrigen auch in der Medizin Bücher geschrieben und Kongresse geleitet, vor allem aber 30 Jahre an vorderster Front als Allgemeinmediziner und Hausarzt in einem sozialen Brennpunktviertel gearbeitet. Das bedeutet Berufserfahrung, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung.

Ein Blick ins Literaturverzeichnis meiner Trilogie deutet den Umfang der Quellen an, aus denen ich schöpfe. Es sei auch noch einmal an das Urteil des renommierten Universitätsprofessors Bernhard Streck über mein Werk erinnert: Er zieht Vergleiche zu Spengler, Huntington und andere Koryphäen und stellt fest, ich sei  „ideen-geschichtlich bestens beschlagen“ – und da kommt irgend so ein an der Universität gescheiterter Historiker daher, dem zahlreiche Universitätshistoriker im eigenen Fach Unwissenschaftlichkeit vorhalten (siehe Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Scheil) und wirft mir vor, ich würde meine „Weltdeutung nur auf wenige Werke der Sekundärliteratur“ stützen! Und angeblich hätte ich das auch noch selbst gesagt?! Es ist schlicht und einfach der Neid des Nackten gegenüber dem Wohlgekleideten, der Scheil zu solch überheblichen Statements verleitet.

4.6 Seiten E5 ff.

Scheil wiederholt hier verschiedene Einzelvorwürfe, zu denen ich schon weitgehend Stellung bezogen habe, so dass sich weiterer Vortrag erübrigt.

4.7 Seite E9: Politische Arbeit gegenüber Streben nach Ämtern

Am Ende seiner Einlassungen wird noch einmal Scheils Motivation deutlich. Er schreibt: „Aus der Position eines gut bezahlten Landtagsabgeordneten heraus das Streben nach ‚Geld und Ämtern‘ als ‚Deformation‘ der politischen Tätigkeit einzustufen, illustriert zudem Doppelmoral und Politikunfähigkeit innerhalb der repräsentativen Demokratie.“

Abgesehen davon, dass ich in meiner ursprünglichen Tätigkeit als Arzt mehr Geld verdienen könnte als als Landtagsabgeordneter: Das Streben nach Geld und Ämtern ist dann als „Deformation der politischen Tätigkeit“ einzustufen, wenn es die inhaltliche Arbeit und die politischen Ziele dominiert – und das genau ist bei unseren Politikern auch in der AfD schon vielfach der Fall („institutionelle Korruption“). Dass Scheil meine Sichtweise derart verzerrt wiedergibt, zeigt, dass er damit ein erhebliches Problem hat. Es ist bekannt, dass er seit Langem intensivst nach einem Mandat strebt, und es legt den Verdacht nahe, dass gerade auch seine extreme und emotionale Positionierung gegen mich diesem Ziele dient: Wer sich so beflissen und engagiert gegen mich positioniert, hat gute Karten bei Meuthen, Weidel und Co. und kann mit deren intensiver Unterstützung rechnen, wenn es um die Verteilung parlamentarischer Posten geht!

5 Zur „Werkbesprechung“ von Stefan Scheil

Zur Scheils „Werkbesprechung“ meiner Bücher vom September 2016, verweise auch auf die Entgegnung auf meiner Netzseite vom 2.11.2016: https://www.wolfgang-gedeon.de/2016/11/1471/ .

Dr. Wolfgang Gedeon, MdL, 30.1.2020

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